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Kostenlos herunterladen
Kostenlose Vorlage für die Mieterselbstauskunft
Vor der Vermietung willst du wissen, wer einzieht und ob die Miete dauerhaft tragbar ist. Die Selbstauskunft fragt genau das ab: Angaben zur Person, zu Beruf und Einkommen und zu allen, die mit einziehen. Unsere kostenlose Vorlage beschränkt sich auf das, was für die Vermietung erforderlich ist.
So geht’s
In drei Schritten zur ausgefüllten Selbstauskunft
Schritt 1
Vorlage herunterladen
Das PDF liegt direkt hier. Ohne Anmeldung und ohne Kosten.
Schritt 2
Am Bildschirm ausfüllen
Die Felder sind beschreibbar, in jedem PDF-Programm und in den meisten Browsern. Wer lieber handschriftlich arbeitet, druckt die Vorlage aus.
Schritt 3
Vom Interessenten ausfüllen lassen
Du gibst die Vorlage aus oder schickst sie zu. Die letzte Seite gehört nicht zum Formular und lässt sich vorher abtrennen.
Die Vorlage
Was in der Vorlage steht
Die Vorlage umfasst fünf Seiten mit 116 Feldern. Sie führt dich in fester Reihenfolge durch die Angaben, die für eine Vermietungsentscheidung zählen.
Zuerst der Einzug: Adresse der Einheit und Wunschtermin. Danach folgen die Angaben zur Person, getrennt für Mietinteressent und Mitmieter. Name, Geburtsdatum, Anschrift und Telefonnummer stehen dort. Die E-Mail-Adresse ist als freiwillig gekennzeichnet.
Der größte Abschnitt gilt Beruf und Einkommen. Du fragst den ausgeübten Beruf ab, den Beschäftigungsstatus zum Ankreuzen, den Arbeitgeber und den Beginn der Beschäftigung. Dazu kommen eine laufende Probezeit und das monatliche Nettoeinkommen. Für weitere einziehende Personen ist Platz für drei Einträge.
Am Ende stehen die Erklärungen des Interessenten und der Datenschutz-Abschnitt. Vier Felder füllst du dort selbst aus, bevor du die Vorlage aushändigst. Sie nennen die verantwortliche Stelle, den Kontakt für Rückfragen und die Weitergabe der Angaben. Das vierte Feld hält fest, wann du die Unterlagen löschst, falls kein Mietvertrag zustande kommt.
Die letzte Seite gehört nicht zum Formular. Dort steht immocloud, und du trennst sie vorher ab.
Grenzen
Was die Vorlage bewusst nicht abfragt
Viele Muster im Netz fragen mehr ab, als eine Vermietung braucht. Unsere Vorlage lässt drei Punkte weg: Familienstand, Vorstrafen und allgemeine Zwangsvollstreckungen. Keine dieser Angaben sagt etwas darüber, ob die Miete dauerhaft getragen wird.
Die Fragen zu Insolvenz, eidesstattlicher Versicherung und Räumung stehen drin, aber begrenzt. Sie gelten für die letzten fünf Jahre und nur im Zusammenhang mit einem Mietverhältnis. Dasselbe gilt für Mietrückstände aus bisherigen Mietverhältnissen.
Welche Fragen zulässig sind und welche nicht, behandelt unser Ratgeber ausführlich: zulässige Fragen.
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Wissen
Häufig gestellte Fragen
Nichts. Die Vorlage steht kostenlos zum Download bereit und darf ohne Einschränkung genutzt werden, auch mehrfach und für mehrere Mietverhältnisse.
Nein. Du lädst das PDF direkt auf dieser Seite herunter, ohne Registrierung und ohne E-Mail-Adresse.
Wir stellen die Mieterselbstauskunft als PDF bereit, weil sich das Formular damit direkt am Rechner ausfüllen lässt und das Layout auf jedem Gerät gleich aussieht. Wer lieber am Text arbeitet, öffnet das PDF in einem Textprogramm oder druckt es aus und füllt es handschriftlich aus.
Du füllst die Vorlage direkt am Bildschirm aus. Das PDF öffnet sich in jedem PDF-Programm und in den meisten Browsern, die Felder sind dort beschreibbar. Danach speicherst du die Datei oder druckst sie aus. Ein Konto oder ein Online-Formular brauchst du dafür nicht.
Erforderlich ist, was für die Vermietungsentscheidung zählt: Angaben zur Person, zu Beruf und Einkommen, zur Zahl der einziehenden Personen und dazu, ob in der Vergangenheit Mietzahlungen ausgeblieben sind. Unsere Vorlage fragt keinen Familienstand, keine Vorstrafen und keine allgemeinen Zwangsvollstreckungen ab — Angaben, die für ein Mietverhältnis nicht gebraucht werden. Fragen zu Insolvenz und eidesstattlicher Versicherung sind auf die letzten fünf Jahre begrenzt und auf den Zusammenhang mit einem Mietverhältnis.
Wer personenbezogene Daten erhebt, muss die betroffene Person nach Artikel 13 DSGVO darüber informieren: wer verantwortlich ist, zu welchem Zweck und auf welcher Rechtsgrundlage die Daten verarbeitet werden, wer sie bekommt, wie lange sie gespeichert werden und welche Rechte die Person hat. Unsere Vorlage enthält dafür einen eigenen Abschnitt mit Feldern, die du vor dem Aushändigen ausfüllst.
Nein. Die Vorlage weist selbst darauf hin, dass die Auskunft nicht verlangt werden kann. Sie hält aber ebenso fest, dass du deine Entscheidung auf die gemachten Angaben stützt — wer nichts angibt, muss also damit rechnen, dass die Bewerbung ohne diese Grundlage bewertet wird.
Sie werden nicht mehr gebraucht und sollten deshalb vernichtet werden, sobald die Wohnung vergeben ist. Genau dafür gibt es in der Vorlage das Feld zur Speicherdauer: Was du dort einträgst, ist die Zusage, an die du dich hältst.
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