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Nebenkosten­voraus­zahlung anpassen: kostenlose Vorlage als Muster

Nach der Betriebskostenabrechnung steht oft fest: Die monatlichen Vorauszahlungen passen nicht mehr zu den tatsächlichen Kosten. § 560 Abs. 4 BGB erlaubt beiden Vertragsparteien, sie nach einer Abrechnung auf eine angemessene Höhe anzupassen. Unsere kostenlose Vorlage führt den Rechenweg Schritt für Schritt vor und nennt die Angaben, die in das Schreiben gehören.

  • Direkt herunterladen, ohne Anmeldung
  • Am Rechner ausfüllbar oder zum Ausdrucken
  • Mit Rechenweg nach § 560 Abs. 4 BGB
Vermieterin prüft die Anpassung der Betriebskostenvorauszahlung am Schreibtisch

So geht’s

In drei Schritten zum fertigen Schreiben

Schritt 1

Vorlage herunterladen

Das PDF liegt direkt hier. Ohne Anmeldung und ohne Kosten.

Schritt 2

Zahlen aus der Abrechnung eintragen

Tatsächliche Kosten, geleistete Vorauszahlungen, Differenz. Die Felder sind am Rechner beschreibbar.

Schritt 3

Unterschreiben und versenden

Die letzte Seite gehört nicht zum Schreiben und lässt sich vorher abtrennen.

Mehrwert

Wann du die Vorauszahlung anpassen darfst

Die Anpassung setzt eine Abrechnung voraus. § 560 Abs. 4 BGB sagt: Sind Betriebskostenvorauszahlungen vereinbart worden, kann jede Vertragspartei nach einer Abrechnung durch Erklärung in Textform eine Anpassung auf eine angemessene Höhe vornehmen. Ohne vorangegangene Abrechnung fehlt die Grundlage für das Schreiben.

Angemessen heißt: an den tatsächlichen Kosten orientiert. In der Praxis wird die Nachzahlung aus der letzten Abrechnung auf zwölf Monate verteilt. Genau diesen Rechenweg führt die Vorlage vor: tatsächlich angefallene Kosten, geleistete Vorauszahlungen, Differenz, ein Zwölftel davon als neuer monatlicher Betrag.

Häufig verwechselt: Pauschale und Vorauszahlung. Die Frist „Beginn des übernächsten Monats“ aus § 560 Abs. 2 BGB gilt für die Betriebskostenpauschale, nicht für die Vorauszahlung. Für die Anpassung nach Absatz 4 nennt das Gesetz keine eigene Frist: Sie wirkt für die Zukunft und nicht rückwirkend.

Das Recht gilt in beide Richtungen. „Jede Vertragspartei“ heißt auch: Ergibt die Abrechnung ein Guthaben, kann der Mieter eine Senkung verlangen. Nach § 560 Abs. 5 BGB ist bei jeder Veränderung außerdem der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten.

Wie hoch die Nebenkosten überhaupt steigen dürfen und welche Voraussetzungen dafür gelten, steht ausführlich im Magazin: Nebenkosten erhöhen: Leitfaden für Vermieter.

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Nebenkostenvorauszahlung anpassen

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FAQ

Häufig gestellte Fragen

Nichts. Die Vorlage steht kostenlos zum Download bereit und darf ohne Einschränkung genutzt werden, auch mehrfach und für mehrere Mietverhältnisse.

Nein. Du lädst das PDF direkt auf dieser Seite herunter, ohne Registrierung und ohne E-Mail-Adresse.

Nach einer Abrechnung. § 560 Abs. 4 BGB knüpft das Anpassungsrecht ausdrücklich an eine erfolgte Betriebskostenabrechnung. Ohne sie fehlt die Grundlage. Die Erklärung muss in Textform erfolgen, ein Schreiben genügt also.

Auf eine angemessene Höhe. Das Gesetz nennt keinen festen Betrag. Üblich ist, die Nachzahlung aus der letzten Abrechnung durch zwölf zu teilen und diesen Betrag auf die bisherige monatliche Vorauszahlung aufzuschlagen. Genau so rechnet die Vorlage.

§ 560 Abs. 4 BGB nennt keine eigene Frist. Die Anpassung wirkt für die Zukunft, nicht rückwirkend; in der Vorlage trägst du den Zeitpunkt der ersten angepassten Zahlung selbst ein. Die Frist „Beginn des übernächsten Monats“ aus § 560 Abs. 2 BGB betrifft die Betriebskostenpauschale und nicht die Vorauszahlung, die beiden werden oft verwechselt.

Ja. § 560 Abs. 4 BGB spricht von „jeder Vertragspartei“. Ergibt die Abrechnung ein Guthaben, weil die Vorauszahlungen zu hoch waren, kann der Mieter eine Senkung auf eine angemessene Höhe verlangen.

Wir stellen das Musterschreiben als PDF bereit, weil sich das Formular damit direkt am Rechner ausfüllen lässt und das Layout auf jedem Gerät gleich aussieht. Wer lieber am Text arbeitet, druckt die Vorlage aus und füllt sie handschriftlich aus.

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