Bevor du einen Mietvertrag unterschreibst, willst du eine einzige Frage sicher beantworten können: Passt dieser Mensch in meine Wohnung und kann er die Miete dauerhaft zahlen? Genau dafür gibt es die Mieter-Selbstauskunft. Sie ist dein wichtigstes Werkzeug, um das Risiko eines Mietausfalls zu senken, bevor er entsteht. Gleichzeitig bewegst du dich datenschutzrechtlich auf schmalem Grat: Nicht alles, was du wissen möchtest, darfst du auch fragen. Dieser Ratgeber zeigt dir, welche Fragen zulässig sind, wie du eine kostenlose Vorlage nutzt und wie du die Auskunft sauber einholst.
Das Wichtigste auf einen Blick
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- Die Mieter-Selbstauskunft ist freiwillig, in der Praxis aber Standard: Ohne sie vergibst du kaum eine Wohnung.
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- Zulässig sind nur Fragen mit direktem Bezug zum Mietverhältnis: Einkommen, Zahl der einziehenden Personen, Mietschulden, Insolvenz.
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- Fragen zu Schwangerschaft, Religion, Herkunft oder Vorstrafen sind unzulässig. Bei ihnen darf der Mieter bewusst falsch antworten (BGH VIII ZR 44/09).
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- Falsche Angaben auf eine zulässige Frage können den Vertrag kippen: Anfechtung wegen arglistiger Täuschung oder fristlose Kündigung.
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- Den Personalausweis darfst du prüfen, aber nicht ohne Zustimmung kopieren, und die Ausweisnummer nicht notieren.
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- Mit immocloud speicherst du die Selbstauskunft sicher und DSGVO-konform im digitalen Dokumentenmanagement
Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Er fasst die gängige Rechtsprechung und Datenschutzpraxis zusammen. Bei konkreten Streitfragen wende dich an einen Fachanwalt für Mietrecht.
Was ist eine Mieter-Selbstauskunft?
Die Mieter-Selbstauskunft ist ein Formular, mit dem ein Mietinteressent freiwillig Angaben zu seiner Person und seiner finanziellen Situation macht, damit du als Vermieter Bonität und Eignung einschätzen kannst.
Sie ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, gehört aber zum Standard jeder Wohnungsvergabe. Kein Vermieter muss sie verlangen, und kein Interessent muss sie ausfüllen. In der Realität führt aber kaum ein Weg daran vorbei: Wer die Auskunft verweigert, fällt in einem Bewerberfeld mit vollständigen Unterlagen fast immer hinten runter.
Wichtig ist die Abgrenzung: Die Selbstauskunft ist die Eigenauskunft des Mieters. Davon zu unterscheiden ist die Bonitätsauskunft einer Auskunftei wie der SCHUFA, die der Interessent zusätzlich beilegt. Beides zusammen ergibt das Bild, auf dessen Basis du entscheidest.
Welche Angaben und Fragen gehören in die Mieter-Selbstauskunft?
In die Selbstauskunft gehören nur Angaben, die einen direkten Bezug zum Mietverhältnis haben. Der Bundesgerichtshof zieht die Grenze klar bei der Frage: Braucht der Vermieter das, um zu beurteilen, ob der Mieter die Wohnung zuverlässig bewohnt und die Miete zahlt? Ein guter Standardsatz an Feldern:
- Name, Geburtsdatum und aktuelle Anschrift
- Beruf und Arbeitgeber, Art des Beschäftigungsverhältnisses
- Nettoeinkommen (in der Regel als Spanne oder Nachweis)
- Zahl der einziehenden Personen
- Angaben zu Mietschulden aus dem vorherigen Mietverhältnis
- Laufende Privatinsolvenz oder abgegebene Vermögensauskunft
- Einwilligung in die Datenverarbeitung nach DSGVO
Welche Fragen sind zulässig?
Zulässig sind Fragen zu Einkommen, Beruf, Zahl der Personen, bestehenden Mietschulden, Insolvenz und einer eidesstattlichen Vermögensauskunft. All das betrifft direkt die Fähigkeit, die Miete zu zahlen, und ist deshalb erlaubt.
Welche Fragen sind unzulässig?
Unzulässig ist alles, was in die geschützte Privatsphäre zielt und nichts mit der Mietzahlung zu tun hat:
- Familienstand und Heiratspläne
- Schwangerschaft oder Kinderwunsch
- Religion und Weltanschauung
- Nationalität oder ethnische Herkunft
- Gesundheitszustand oder Behinderung
- Sexuelle Orientierung
- Parteizugehörigkeit und Mitgliedschaft in einem Mieterverein
Auch die pauschale Frage nach Vorstrafen ist unzulässig. Der Grund liegt im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz und in der DSGVO: Solche Merkmale dürfen keine Rolle bei der Vergabe spielen, also darfst du sie auch nicht abfragen.
Darf der Vermieter eine SCHUFA-Auskunft verlangen?
Ja, aber nicht zu früh und nicht pauschal. Die Datenschutzkonferenz hat ihre Orientierungshilfe Anfang 2026 überarbeitet: Seitdem darfst du eine Bonitätsauskunft erst verlangen, wenn ernsthaftes Interesse besteht, also faktisch bei den Bewerbern in der engeren Auswahl. Ein Interessent darf zudem selbst wählen, welchen Bonitätsnachweis er vorlegt. Eine SCHUFA-Auskunft von jedem Besichtigungsgast zu verlangen, ist nicht zulässig.
Darf der Vermieter die Personalausweisnummer verlangen?
Nein. Du darfst den Ausweis zur Identitätsprüfung ansehen, aber ihn nicht ohne Zustimmung kopieren (§ 20 Abs. 2 PAuswG) und die Ausweisnummer nicht notieren oder speichern. Erlaubt ist ein schlichter Vermerk, dass der Ausweis geprüft wurde. Fertigst du mit Einwilligung doch eine Kopie an, muss diese eindeutig als Kopie gekennzeichnet sein. Die Vorlage von immocloud enthält bewusst nur zulässige Felder, sodass du nicht selbst abwägen musst, was du fragen darfst.
immocloud Tipp
Kostenlose Vorlage für die Mieter-Selbstauskunft
Lade dir die geprüfte Vorlage herunter, gib sie an deine Interessenten aus und sammle nur zulässige Angaben ein. So baust du kein Formular von Grund auf und riskierst keine unzulässigen Felder.
Mieter-Selbstauskunft erstellen: kostenlose Vorlage zum Download
Am schnellsten kommst du mit einer fertigen Vorlage ans Ziel. Du musst kein Formular von Grund auf bauen und riskierst so auch keine unzulässigen Felder. Lade dir die kostenlose Vorlage für die Mieter-Selbstauskunft herunter, gib sie an deine Interessenten aus und sammle die ausgefüllten Bögen wieder ein. Wie du insgesamt die passenden Mieter findest, zeigt dir unser Leitfaden zur Mietersuche.
So gehst du beim Ausfüllen und Einsammeln vor:
- Gib die Vorlage an alle Interessenten der engeren Auswahl aus, nicht an jeden Besichtigungsgast.
- Lass den Interessenten die Felder ausfüllen und die Datenschutz-Einwilligung unterschreiben.
- Prüfe Vollständigkeit und Plausibilität, etwa ob Nettoeinkommen und Wunschmiete zusammenpassen (Faustregel: Kaltmiete nicht über einem Drittel des Nettoeinkommens).
- Fordere Bonitätsnachweis und Einkommensnachweis nur von den Favoriten an.
- Lösche die Unterlagen der abgelehnten Bewerber zeitnah.
Für den kompletten Ablauf einer Neuvermietung hilft dir zusätzlich unsere Checkliste für Neuvermieter.
Selbstauskunft digital einholen und verwalten
Statt Papierbögen einzusammeln, kannst du die Selbstauskunft digital anfordern und direkt am richtigen Mietobjekt speichern. Das spart Zeit und senkt das Risiko, dass Unterlagen an der falschen Stelle liegen bleiben.
In der Mietverwaltung von immocloud verwaltest du jede Einheit zentral und übersichtlich in der Cloud. Die eingegangenen Selbstauskünfte und Nachweise hängst du im Dokumentenmanagement direkt an das jeweilige Objekt. Entscheidest du dich für einen Bewerber löschst du die Unterlagen der übrigen Bewerber gesammelt, ohne Papier zu schreddern oder E-Mail-Anhänge zu suchen.
Der Vorteil gegenüber dem PDF-im-Postfach-Prinzip: Du hast jeden Bewerbungsstand am richtigen Objekt griffbereit und trennst sauber zwischen laufender Auswahl und abgeschlossenem Mietverhältnis.
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Was passiert bei falschen Angaben in der Selbstauskunft?
Lügt ein Mieter bei einer zulässigen Frage, kann dich das zur Anfechtung des Vertrags wegen arglistiger Täuschung oder zur fristlosen Kündigung berechtigen. Bei einer unzulässigen Frage hat eine falsche Antwort dagegen keine Folgen.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass bewusst falsche Angaben über ein vorheriges Mietverhältnis eine fristlose Kündigung rechtfertigen können (BGH VIII ZR 107/13). Wer verschweigt, dass er beim Vormieter mit mehreren Monatsmieten im Rückstand war, riskiert also den Vertrag. Zwei Grenzen sind wichtig:
- Kausalität: Die falsche Angabe muss für die Vergabeentscheidung relevant gewesen sein. Das AG Gießen hielt eine Kündigung für unwirksam, weil die Miete trotz Falschangabe eines Partners allein durch das Einkommen der anderen Person gesichert war.
- Recht zur Lüge: Bei unzulässigen Fragen darf der Mieter bewusst falsch antworten. Eine erlogene Antwort auf die Frage nach einer Schwangerschaft berechtigt weder zu Anfechtung noch zu Kündigung (BGH VIII ZR 44/09).
Beachte außerdem die Fristen: Die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung ist an eine Jahresfrist ab Kenntnis gebunden, und auch eine fristlose Kündigung musst du zeitnah aussprechen, sonst verwirkt das Recht. Weil du in immocloud die eingereichte Selbstauskunft dauerhaft am Mietverhältnis dokumentieren kannst, hast du im Streitfall parat, welche Angaben der Mieter zum Vertragsschluss gemacht hat.
Wie lange darf der Vermieter die Selbstauskunft aufbewahren?
Nur so lange, wie du sie für den jeweiligen Zweck brauchst. Die Daten abgelehnter Bewerber musst du nach Abschluss der Vergabe zeitnah löschen; die Daten des tatsächlichen Mieters darfst du für die Dauer des Mietverhältnisses aufbewahren.
Das ergibt sich aus dem Grundsatz der Speicherbegrenzung und der Datenminimierung (Art. 5 Abs. 1 lit. c und e DSGVO). Sobald der Zweck erfüllt ist, die Wohnung also vergeben wurde, entfällt die Rechtsgrundlage für die Daten aller anderen Bewerber. Sie unverzüglich zu löschen ist keine Kür, sondern Pflicht. Mehr zu den Löschpflichten im Mietverhältnis findest du in unserem Ratgeber zum Datenschutz für private Vermieter.
Unser Fazit
Die Mieter-Selbstauskunft ist dein bester Hebel gegen Mietausfall, wenn du sie richtig einsetzt. Frag nur, was direkten Bezug zur Miete hat, verlange Bonitätsnachweise erst von den Favoriten und lösche die Unterlagen der abgelehnten Bewerber zeitnah. Falsche Angaben zu zulässigen Fragen geben dir gute Karten in die Hand, bei unzulässigen Fragen bist du dagegen machtlos, weil du sie gar nicht hättest stellen dürfen. Wer die Auskunft digital einholt und sauber am Objekt dokumentiert, spart sich Zettelwirtschaft und hat im Streitfall die passenden Unterlagen griffbereit.
FAQ
Häufige Fragen zur Mieter-Selbstauskunft
Die Mieter-Selbstauskunft ist ein Formular, mit dem ein Mietinteressent freiwillig Angaben zu Person und finanzieller Situation macht. Der Vermieter beurteilt damit Bonität und Eignung vor Vertragsschluss. Sie ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber in der Praxis Standard.
Zulässig sind nur Fragen mit direktem Bezug zum Mietverhältnis: Einkommen, Beruf, Zahl der einziehenden Personen, Mietschulden beim Vormieter und Insolvenz. Fragen zu Schwangerschaft, Religion, Herkunft oder Vorstrafen sind unzulässig.
Nein. Weder muss der Vermieter sie verlangen noch der Interessent sie ausfüllen. In der Praxis führt aber kaum ein Weg daran vorbei, weil Bewerber ohne Selbstauskunft im Vergleich meist das Nachsehen haben.
Nein. Der Vermieter darf den Ausweis zur Identitätsprüfung ansehen, aber ihn ohne Zustimmung nicht kopieren und die Ausweisnummer nicht notieren. Erlaubt ist nur ein Vermerk, dass der Ausweis geprüft wurde.
Falsche Angaben auf eine zulässige Frage können zur Anfechtung wegen arglistiger Täuschung oder zur fristlosen Kündigung berechtigen, sofern die Angabe für die Entscheidung relevant war. Bei unzulässigen Fragen hat eine falsche Antwort keine Folgen.
Die Daten abgelehnter Bewerber sind nach der Vergabe zeitnah zu löschen. Die Auskunft des tatsächlichen Mieters darf für die Dauer des Mietverhältnisses aufbewahrt werden. Grundlage ist der Grundsatz der Speicherbegrenzung nach der DSGVO.
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