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Rechtssicher und sorgenfrei vermieten
Mietvertrag erstellen: Digital mit wenigen Klicks
Einen Mietvertrag aufzusetzen war bisher aufwendig: externe Vorlage, Daten manuell eintragen, ausdrucken, unterschreiben lassen, einscannen. Das gehört der Vergangenheit an. Mit immocloud erstellst du deinen Mietvertrag digital – von der ersten Eingabe bis zur Unterschrift.
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Über 18.000 Vermieter vertrauen auf immocloud
Einfach und schnell
In 3 Schritten vom Entwurf zum unterzeichneten Mietvertrag
Mit der geführten Vertragserstellung erstellst du deinen rechtssicheren Mietvertrag in wenigen Minuten. Alle benötigten Informationen werden Schritt für Schritt abgefragt – fehlende Angaben direkt angezeigt, vorhandene Daten automatisch übernommen.2
Schritt 1
Kostenlos anmelden
Melde dich kostenlos an – ohne Angabe von Zahlungsdaten, sofort startklar.
Schritt 2
Mietvertrag erstellen
Öffne das Modul „Mietverträge“ in der Navigation und starte die geführte Vertragserstellung.
Schritt 3
Digital unterzeichnen
Wähle, wie unterschrieben wird: Manuell nach Ausdruck, mit einfacher oder qualifizierter digitaler Signatur.
Wohnung
Alle Wohnungsdetails – einmal gepflegt, alles geregelt
Beende die Suche nach Mieterdaten, Austattungsmerkmalen oder der Schlüsselanzahl. Alle Daten, die du bereits in immocloud hinterlegt hast, werden automatisch in den Vertrag übernommen – du musst nichts doppelt eingeben.
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Vertragsparteien
Mietdaten, Staffelmiete oder Anlagen – alles an einem Ort
Gib deine Vertragsdaten ein und hinterlege die Verteilung der Heizkosten direkt im Mietvertrag. Staffelmiete und Indexmiete werden vollständig unterstützt – immocloud berechnet die Mietstaffeln automatisch. Anschließend siehst du einen fertigen Vertragsentwurf, den du prüfen und abschließen kannst.
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Attraktive Preise für deinen Mietvertrag
Der digitale Mietvertrag ist ab einmalig 9,95 € inkl. MwSt. erhältlich. Erstellst du regelmäßig Mietverträge? Spare mit einem Paket und erhalte mehrere Verträge zu einem günstigeren Preis pro Vertrag!

Vertrag
Digital unterzeichnen – einfach, sicher und ohne Papier
Wenn der Vertrag fertig ist, wählst du, wie unterschrieben wird. immocloud unterstützt die einfache oder qualifizierte digitale Signatur (QES) – kein Ausdrucken, kein Einscannen, kein Postweg. Sobald alle unterschrieben haben, legst du das Mietverhältnis direkt aus den Vertragsdaten an.
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Erfahrungen
Warum Vermieter & Verwalter auf immocloud setzen
Innovativ
Weitere Funktionen für Vermieter
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Damit Du sofort loslegen kannst ist unsere Software intuitiv bedienbar.
Automatische Verbuchung von Mieten
Automatische Zuordnung der Mieteingänge auf Basis deiner Buchungen.
Übersichtliche Objektverwaltung
Behalte den Überblick über deine Objekte, Mieter und Mieteingänge.
Integriertes Mieterportal
Biete deinen Mietern innovative Services. Teile Dokumente oder Nachrichten mit Ihnen über das Mieterportal.
Echte Zeitersparnis
Effiziente Mietverwaltung durch Automatisierung von Prozessen. Spare Zeit und Nerven.
Nebenkostenabrechnung erstellen
In 5 Minuten zur rechtssicheren Nebenkostenabrechnung. Einfacher kann man es sich kaum machen.
Digitale Dokumentenablage
Speicher deine Dokumente (z.B. Rechnungen, Verträge, etc.) digital an einem zentralen Ort.
Digitaler Nachrichtenversand
Versende Briefe, SMS oder E-Mails direkt aus deinem immocloud Account – mobil sogar WhatsApp möglich.
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Deine Immobilienverwaltung immer dabei – jederzeit und überall.
Smarte Suche
Durchsuche alle deine Dokumente, Einheiten & Kontakte.
FAQ
Häufig gestellte Fragen zum Mietvertrag
Ein Mietvertrag ist rechtssicher, wenn dieser den gesetzlichen Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) entspricht und die Vertragsformulare von Fachexperten für Mietrecht juristisch geprüft wurden. Das deutsche Mietrecht sieht einen hohen Schutz für Mieter vor, sodass Kündigungen, Miethöhe, Mieterhöhungen und Kostenverteilungen strengen gesetzlichen Bestimmungen unterliegen.
Um die Rechtssicherheit eines Mietvertrags zu gewährleisten, ist es unerlässlich, dass alle Klauseln korrekt formuliert sind. Fehlerhafte Formulierungen können zur Unwirksamkeit ganzer Passagen führen, was den Schutz des Vermieters schwächt.
Tipp: Berücksichtige, dass die Gesetzgebung bezüglich der Gestaltung eines Mietvertrags regelmäßig durch neue Urteile des Bundesgerichtshofs präzisiert und ergänzt wird. Dementsprechend solltest Du in jedem Fall auf die Aktualität der Vertragsformulare achten.
Grundsätzlich sind auch mündliche Mietverträge wirksam, da es keine gesetzliche Vorgabe gibt, die eine schriftliche Form vorschreibt. Ohne schriftliche Festlegung sind Sondervereinbarungen allerdings schwer zu beweisen und im Streitfall nicht rechtssicher, weshalb mündliche Mietverträge zu Unstimmigkeiten und rechtlichen Problemen führen können.
Daher ist es ratsam, Mietverträge stets schriftlich abzuschließen – vor allem, da die Verpflichtungen in der Regel beim Vermieter bleiben. Ein schriftlicher Mietvertrag vermeidet Missverständnisse und bietet beiden Parteien vertragliche Sicherheit, da die getroffenen Vereinbarungen eindeutig dokumentiert sind.
Ein Mietvertrag muss eine Reihe von Angaben enthalten, um rechtssicher und vollständig zu sein. Diese Angaben betreffen sowohl die Rechte als auch die Pflichten der beiden Vertragsparteien, also des Vermieters und des Mieters.
Besonders wichtig sind diese Eckpunkte für einen Mietvertrag:
- Angaben zu Vermieter & Mieter: Um die Vertragsparteien eindeutig identifizieren zu können und rechtliche Verbindlichkeit zu schaffen, müssen die vollständigen Namen und Anschriften aller Mieter und Vermieter im Vertrag angegeben werden. Alle volljährigen Personen, die Teil des Vertragswerkes sind, müssen diesen eigenhändig unterschreiben. Dies gilt auch für den Vermieter.
- Angaben zum Mietobjekt: Im Vertrag ist die genaue Anschrift der Mietsache anzugeben, insbesondere bei Mehrfamilienhäusern, wo die genaue Lage der Wohnung (z.B. „3. OG links“ oder „Wohnung Nr. 12“) spezifiziert werden muss. Auch die Bezeichnung aller Räume, die der Mieter neben der eigentlichen Wohnung mitbenutzen darf – z.B. Dachboden, Waschküche, Abstellkammer oder Garten – sollte im Mietvertrag genau festgehalten werden. Nicht zuletzt muss der zulässige Gebrauch des Mietobjekts im Mietvertrag klar geregelt sein.
- Mietdauer: Natürlich muss die Mietdauer im Mietvertrag klar geregelt sein. Grundsätzlich ist eine Miete gesetzlich unbefristet, es sei denn, es wird ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Eine Befristung des Mietvertrags ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegt sind (§575). Diese Gründe müssen im Mietvertrag klar und nachvollziehbar begründet werden, damit die Befristung rechtlich gültig ist.
- Vereinbarungen zur Miete: Der Mietvertrag muss auch die Art der Miete enthalten. Die Grundmiete („Kaltmiete“) muss präzise festgelegt sein, da diese den Betrag darstellt, der für die Nutzung der Mietsache zu zahlen ist. Zusätzlich müssen die Nebenkosten bzw. Betriebskosten exakt aufgelistet werden. Bezüglich möglichen Mieterhöhungen gibt es verschiedene Vereinbarungsmöglichkeiten, die ebenfalls im Mietvertrag festgelegt werden müssen.
- Kaution: Eine Mietkaution ist gesetzlich nicht vorgeschrieben und muss daher explizit im Mietvertrag vereinbart werden. Sie bietet dem Vermieter finanzielle Sicherheit, um sich vor möglichen Schäden an der Mietsache oder ausbleibenden Mietzahlungen abzusichern. Der Vermieter kann eine Kaution von höchstens drei Monatskaltmieten verlangen. Die Höhe der Kaution muss im Mietvertrag festgehalten werden. Es ist üblich, dass die Kaution vor der Schlüsselübergabe hinterlegt wird.
- Kleinreparaturklausel: Die Kleinreparaturklausel legt fest, dass der Mieter bestimmte Kosten für Kleinreparaturen bis zu einem Höchstbetrag von 100 Euro pro Reparatur übernehmen muss. Diese Klausel ist vertraglich festgelegt und sollte nicht eigenmächtig geändert oder ergänzt werden, da dies ihre rechtliche Wirksamkeit beeinträchtigen könnte.
- Kündigungsausschluss: Als wesentlicher Bestandteil eines Mietvertrags bietet ein Kündigungsausschluss sowohl Mietern als auch Vermietern zusätzliche Sicherheit. Durch eine entsprechende Vereinbarung können beide Parteien für eine bestimmte Frist von maximal fünf Jahren auf ihr Kündigungsrecht verzichten. Auch diese Klausel muss klar und eindeutig im Mietvertrag festgehalten werden.
Tipp: Es ist empfehlenswert, die Hausordnung dem Mietvertrag als Anhang beizufügen. Nur, wenn die Hausordnung explizit im Mietvertrag festgehalten wird, ist diese für Mieter gültig.
Bei der Gestaltung von Mietverträgen gibt es einige potenzielle Fallen, die man als Vermieter beachten sollte, um rechtliche Probleme zu vermeiden. So ist es besonders wichtig, auf aktuelle rechtliche Vorgaben wie Mietpreisbremsen und Kappungsgrenzen bei Mietpreiserhöhungen zu achten, um rechtswidrige Klauseln im Mietvertrag zu vermeiden.
Eine häufige Schwierigkeit liegt oft in der korrekten Angabe der Wohnungsgröße. Laut BGH-Rechtsprechung ist eine Abweichung von bis zu zehn Prozent zwischen der angegebenen und der tatsächlichen Wohnfläche zulässig. Überschreitet diese Abweichung jedoch diesen Wert, kann dies als Mangel gelten, der zu einer anteiligen Mietminderung berechtigt. Vermieter sollten daher präzise und korrekt die Wohnfläche angeben oder im Zweifelsfall keine Angabe machen.
Gerade für Vermieter ist ein tieferes Verständnis der verschiedenen Arten von Mietverträgen unerlässlich. Bezüglich der Mietdauer wird vor allem zwischen diesen beiden Mietverträgen unterschieden:
- Befristeter Mietvertrag: Ein befristeter Mietvertrag wird mit einer festgelegten Mietdauer abgeschlossen, die bereits vor Vertragsbeginn feststeht. Diese Art von Mietverhältnis ist jedoch strengen gesetzlichen Vorgaben unterworfen, die eine präzise Begründung der Befristung erfordern. Fehlt eine Begründung oder ist diese unzureichend, kann der Mieter die Umwandlung in ein unbefristetes Mietverhältnis beanspruchen.
- Unbefristeter Mietvertrag: Im Gegensatz zu befristeten Verträgen gibt es bei unbefristeten Mietverträgen keinen vorher festgelegten Zeitrahmen für das Mietverhältnis. Solange keine Partei das Mietverhältnis schriftlich kündigt, bleibt der Vertrag bestehen. Mieter können dabei ohne Angabe von Gründen innerhalb der gesetzlichen Frist von drei Monaten kündigen. Vermieter hingegen müssen einen berechtigten Kündigungsgrund nachweisen, um das Mietverhältnis zu beenden.
Auch bezüglich der Regelungen zu potenziellen Mieterhöhungen gibt es verschiedene Arten von Mietverträgen:
- Staffelmietvertrag: In einem Staffelmietvertrag werden bereits bei Vertragsabschluss feste Mieterhöhungen für die Zukunft festgelegt. Ein solcher Mietvertrag bedeutet für Vermieter und Mieter eine langfristige Planungssicherheit, da die Mieterhöhungen bereits zu Vertragsbeginn festgelegt sind. Du willst Deine Staffelmiete erhöhen? immocloud bietet Dir eine kostenlose Vorlage für die Staffelmieterhöhung.
- Indexmietvertrag: Ein Indexmietvertrag bindet die Miethöhe an die Veränderungen des Verbraucherpreisindex (VPI), der monatlich vom Statistischen Bundesamt aktualisiert wird und die allgemeine Preisentwicklung für private Haushalte in Deutschland widerspiegelt. Dies ermöglicht es dem Vermieter, die Miete regelmäßig entsprechend der Inflation anzupassen. Eine solche Mieterhöhung darf maximal alle zwölf Monate erfolgen. Du willst Deine Indexmiete erhöhen? immocloud bietet Dir eine kostenlose Vorlage für die Indexmieterhöhung.
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