Betriebskosten umlegen

Nebenkostenabrechnung-Rechner: Betriebskosten korrekt auf deine Mieter verteilen

Mit dem Nebenkostenabrechnung-Rechner verteilst du deine Betriebskosten in drei Schritten auf alle Wohnungen deines Objekts. Du trägst Wohnflächen, Personenzahlen und deine Kostenpositionen ein und wählst je Position den Verteilerschlüssel. Der Rechner zeigt dir sofort, welcher Anteil auf jede Wohnung entfällt und ob am Ende eine Nachzahlung oder ein Guthaben steht.

Kalkulation
Nebenkosten auf Mieter verteilen
  1. 1Wohnungen
  2. 2Kosten
  3. 3Verteilung

Trag die Wohnungen deines Objekts ein. Wohnfläche und Personenzahl bestimmen später, wie sich die Kosten verteilen.

Wohnung 1
Wohnung 2
Wohnung 3

Die Vorauszahlung ist optional. Trag den Jahresbetrag ein, der für die Wohnung bereits gezahlt wurde. Der Rechner zeigt dir am Ende Nachzahlung oder Guthaben.

Vereinfachte Umlage nach dem gewählten Verteilerschlüssel. Heizkosten sind nach der Heizkostenverordnung überwiegend verbrauchsabhängig abzurechnen. Der Rechner dient zur Orientierung und ersetzt keine vollständige Betriebskostenabrechnung.

Welche Nebenkosten darfst du auf deine Mieter umlegen?

Umlagefähig sind nur die Betriebskosten, die im Katalog der Betriebskostenverordnung stehen und die du mit deinem Mieter im Mietvertrag vereinbart hast. Ohne diese Vereinbarung trägst du die Kosten selbst. Das regelt § 556 Absatz 1 BGB. Zum Katalog gehören unter anderem Grundsteuer, Wasserversorgung, Entwässerung, Heizung und Warmwasser, Aufzug, Straßenreinigung und Müllbeseitigung, Gebäudereinigung, Gartenpflege, Allgemeinstrom, Schornsteinreinigung, Versicherungen, Hauswart sowie Breitband.

Nicht umlagefähig sind Verwaltungskosten und Instandhaltungskosten. Die Reparatur einer defekten Heizung zahlst du als Vermieter. Die laufenden Betriebskosten dieser Heizung darfst du dagegen umlegen. Die Kostenarten im Rechner folgen genau diesem Katalog. Du kannst also nichts auswählen, was nicht umlagefähig wäre. Welche Positionen im Einzelfall strittig sind, zeigt der Ratgeber zu den umlagefähigen Nebenkosten.

Nach welchem Verteilerschlüssel wird abgerechnet?

Wenn im Mietvertrag nichts anderes vereinbart ist, wird nach dem Anteil der Wohnfläche umgelegt. Das ist der gesetzliche Standard nach § 556a Absatz 1 BGB. Abweichende Schlüssel sind zulässig, wenn du sie mit deinem Mieter vereinbart hast, und für einzelne Kostenarten schreibt der Gesetzgeber sie sogar vor.

Der Rechner deckt die drei Schlüssel ab, die in der Praxis am häufigsten vorkommen:

  • Nach Wohnfläche: der gesetzliche Standard. Sinnvoll bei Kosten, die mit der Größe der Wohnung steigen, etwa Grundsteuer, Versicherungen oder Gebäudereinigung.
  • Nach Personenzahl: passt zu verbrauchsnahen Kosten ohne eigene Zähler, typischerweise Müllbeseitigung oder Wasser.
  • Gleichmäßig je Einheit: für Kosten, die pro Wohnung gleich anfallen, unabhängig von Größe und Belegung.

Ein vierter Schlüssel kommt in der Praxis dazu: die Abrechnung nach tatsächlichem Verbrauch über Zähler. Die bildet dieser Rechner bewusst nicht ab, weil sie Zählerstände je Einheit voraussetzt. In immocloud legst du Zähler pro Einheit und Objekt an und rechnest verbrauchsabhängig ab, inklusive Zählertausch sowie Haupt- und Nebenzählern. Wie du den passenden Schlüssel je Kostenart wählst, erklärt der Beitrag zum Verteilerschlüssel bei Nebenkosten.

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Erstelle deine Nebenkostenabrechnung in 5 Minuten

Mit der Nebenkostenabrechnung von immocloud erstellst du die fertige Abrechnung für ganze Objekte in nur 5 Minuten. Du erfasst unterjährig alle Kosten, die Software verteilt die angefallenen Kosten auf deine Mieter und berücksichtigt automatisch alle geleisteten Vorauszahlungen.

Erfahre, wie das im Detail funktioniert und schau dir unser Erklärvideo zur smarten Abrechnung an.

Warum Heizkosten anders behandelt werden

Heiz- und Warmwasserkosten darfst du in aller Regel nicht einfach nach Fläche oder Personen verteilen. Die Heizkostenverordnung schreibt vor, dass mindestens 50 und höchstens 70 Prozent dieser Kosten nach dem tatsächlichen Verbrauch abgerechnet werden, siehe § 7 Heizkostenverordnung. Nur der verbleibende Anteil wird nach Wohn- oder Nutzfläche verteilt. Das setzt Verbrauchserfassung in jeder Einheit voraus.

Deshalb ist die Position „Heizung und Warmwasser“ im Rechner zwar wählbar, wird aber wie jede andere Position nach dem von dir gewählten Schlüssel verteilt. Für eine Abrechnung, die du an deine Mieter verschickst, reicht das nicht. In immocloud rechnest du Heizkosten entweder selbst über das Zählermanagement ab oder hängst die fertige Abrechnung deines Dienstleisters als PDF ein. Die enthaltenen Kosten werden umgelegt, das PDF hängt am Mieteranschreiben. Die Details zur Verbrauchserfassung stehen im Ratgeber zur Heizkostenverordnung.

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Vorauszahlung, Nachzahlung und Guthaben ermitteln

Die meisten Mieter zahlen monatlich eine Vorauszahlung auf die Betriebskosten. Am Ende des Abrechnungszeitraums stellst du dieser Vorauszahlung den tatsächlichen Anteil gegenüber. Liegt der Anteil darüber, entsteht eine Nachzahlung, liegt er darunter, bekommt der Mieter ein Guthaben zurück.

Im Rechner trägst du die Jahres-Vorauszahlung je Wohnung ein und siehst die Differenz direkt in der letzten Spalte. Im Beispiel oben hat Wohnung 2 im Jahr 2.400 Euro vorausgezahlt und trägt Kosten von 2.592,31 Euro. Es bleiben also 192,31 Euro nachzuzahlen.

In der Betriebskostenabrechnung in immocloud musst du diese Beträge nicht heraussuchen. Die Software ermittelt die geleisteten Vorauszahlungen automatisch aus den im Jahr gezahlten Mieten und trennt dabei den Kaltmieten-Anteil ab. Guthaben oder Nachzahlung stehen dann je Mieter fest, vor dem Start kannst du jeden Wert prüfen und anpassen. Mieterwechsel und Leerstand erkennt immocloud automatisch. Leerstandskosten bleiben beim Eigentümer und werden nicht umgelegt.

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FAQ

Häufige Fragen zum Nebenkostenabrechnung-Rechner

Du addierst alle umlagefähigen Kostenpositionen eines Abrechnungsjahres und verteilst jede Position nach dem vereinbarten Verteilerschlüssel auf die Einheiten. Anschließend ziehst du je Mieter die geleisteten Vorauszahlungen ab. Das Ergebnis ist die Nachzahlung oder das Guthaben.

Ist im Mietvertrag nichts vereinbart, gilt nach § 556a Absatz 1 BGB der Anteil der Wohnfläche. Abweichende Schlüssel wie Personenzahl, Einheiten oder Verbrauch sind zulässig, wenn sie vereinbart wurden. Für Heiz- und Warmwasserkosten schreibt die Heizkostenverordnung eine überwiegend verbrauchsabhängige Verteilung vor.

Umlagefähig sind die in der Betriebskostenverordnung aufgezählten Betriebskosten, sofern der Mietvertrag die Umlage vorsieht. Dazu zählen unter anderem Grundsteuer, Wasser, Entwässerung, Heizung, Aufzug, Müllbeseitigung, Gartenpflege, Allgemeinstrom, Versicherungen und Hauswart. Verwaltungs- und Instandhaltungskosten sind nicht umlagefähig.

Nach der Heizkostenverordnung müssen mindestens 50 und höchstens 70 Prozent der Heiz- und Warmwasserkosten nach dem tatsächlichen Verbrauch abgerechnet werden. Der Rest wird nach Wohn- oder Nutzfläche verteilt. Eine reine Flächen- oder Personenverteilung ist bei Heizkosten deshalb in aller Regel nicht zulässig.

Die Abrechnung muss dem Mieter spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen. Versäumst du diese Frist, kannst du keine Nachzahlung mehr verlangen, außer du hast die Verspätung nicht zu vertreten. Der Mieter hat seinerseits zwölf Monate ab Zugang Zeit, Einwendungen zu erheben.

Die auf eine leerstehende Wohnung entfallenden Betriebskosten trägt der Eigentümer. Sie dürfen nicht auf die übrigen Mieter verteilt werden. Im Rechner bildest du das ab, indem du die leerstehende Einheit nicht mit einträgst.

Auf einen verbrauchsabhängigen Maßstab darfst du durch schriftliche Erklärung umstellen, allerdings nur mit Wirkung für einen künftigen Abrechnungszeitraum. Das ergibt sich aus § 556a Absatz 2 BGB. Andere Änderungen setzen eine Vereinbarung mit dem Mieter voraus.

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