Schluss mit Bürokratie-Stress
Wohnungsgeberbestätigung kostenlos erstellen
Dein Mieter braucht dringend die Bescheinigung fürs Einwohnermeldeamt? Mit immocloud erledigst du das in wenigen Klicks – sicher, digital und verlässlich.
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So einfach erstellst du deine Wohnungsgeberbestätigung
Eine Wohnungsgeberbestätigung zu erstellen, muss nicht kompliziert sein. Mit immocloud erledigst du das schnell und stressfrei, ganz ohne Registrierung. In nur drei einfachen Schritten bist du fertig.
Schritt 1
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Schritt 2
Daten eintragen
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Schritt 3
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FAQ
Häufige Fragen zur Wohnungsgeberbestätigung
Nichts. Weder das Online-Formular noch die Vorlage zum Herunterladen kosten etwas, und für beides brauchst du keinen Account.
Beim Online-Formular trägst du die Angaben hier ein und bekommst die fertige Bestätigung als PDF. Das ist der schnellste Weg, wenn dir alle Daten vorliegen. Die leere Vorlage ist das gleiche Dokument zum Selbstausfüllen: am Rechner beschreibbar oder ausgedruckt. Sie hilft, wenn du das Formular unterwegs oder beim Mieter brauchst.
In Deutschland ist man nach § 17 Abs. 1 BMG dazu verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug in die neue Wohnung bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Die Frist beginnt mit dem Tag des Einzugs. Eine Abmeldung muss spätestens zwei Wochen nach dem Auszug erfolgen. Sie ist frühestens eine Woche vor dem Tag des Auszugs möglich.
Folgende Inhalte müssen in der Wohnungsgeberbestätigung aufgeführt sein:
- Name und Anschrift des Wohnungsgebers
- Datum des Einzugs und Auszugs
- Anschrift der Mietwohnung
- Namen aller meldepflichtigen Personen im Haushalt
- Handschriftliche Unterschrift des Wohnungsgebers
Die Wohnungsgeberbestätigung ist formlos und wird entweder dem Mieter schriftlich ausgehändigt oder dem Einwohnermeldeamt elektronisch übermittelt.
Die Begriffe Wohnungsgeberbestätigung bzw. Wohnungsgeberbescheinigung und Vermieterbestätigung bzw. Vermieterbescheinigung werden synonym benutzt. Manchmal ist auch von Mieterbescheinigung oder Wohnbestätigung die Rede. Sie alle meinen grundsätzlich dasselbe: einen Nachweis, den der Vermieter ausstellt, um zu belegen, dass man wirklich in seiner Wohnung lebt.
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