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Wallbox Förderung für Vermieter 2026: 500 Millionen Euro für Mehrfamilienhäuser

Das Bundesministerium für Verkehr fördert ab April 2026 die Ladeinfrastruktur an Mehrfamilienhäusern mit insgesamt 500 Millionen Euro. Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften können bis zu 2.000 Euro pro Ladepunkt beantragen – für Wallboxen, Vorverkabelung, Netzanschluss und Baumaßnahmen. Wer antragsberechtigt ist, welche Bedingungen gelten und was du jetzt vorbereiten solltest, erfährst du hier.

Was steckt hinter der Wallbox-Förderung für Vermieter?

Das Förderprogramm heißt offiziell „Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern“ und wurde vom Bundesministerium für Verkehr (BMV) unter Minister Patrick Schnieder beschlossen. Mit 500 Millionen Euro soll gezielt Ladeinfrastruktur dort geschaffen werden, wo sie bisher fehlt: an Mehrfamilienhäusern.

Der Hintergrund: Rund 9 Millionen Stellplätze in Deutschland wären technisch für Ladepunkte geeignet – doch bislang sind die wenigsten davon ausgestattet. Schnieder bringt es auf den Punkt: „Der Umstieg auf das E-Auto scheitert oft nicht am Willen, sondern an der Lademöglichkeit Zuhause.“

Die Umsetzung des Programms liegt bei der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur unter der NOW GmbH. Anträge werden über ein digitales Portal bei PricewaterhouseCoopers als Projektträger eingereicht.

Wer darf die Förderung beantragen?

Das Programm richtet sich an vier Gruppen:

  1. Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) – also Eigentümergemeinschaften von Mehrfamilienhäusern
  2. Privatvermieter und KMU – Eigentümer von vermieteten Wohnimmobilien
  3. Wohnungsbaugesellschaften und große Immobilienunternehmen – mit entsprechend abweichender Antragsfrist

Für kleinere Vermieter ist eine wichtige Einschränkung zu beachten: Das Programm setzt mindestens 6 Stellplätze pro Antrag voraus. Wer ein kleines Zweifamilienhaus mit einer Tiefgaragenbox verwaltet, fällt damit durch das Raster. Das Programm ist eindeutig auf Mehrfamilienhäuser mit substanziellem Stellplatzbestand ausgerichtet – und richtet sich damit vor allem an Investoren, Hausverwaltungen und Eigentümer größerer Wohnanlagen.

Wie hoch ist die Förderung pro Ladepunkt?

Die Förderhöhe staffelt sich je nach Ausstattung des Ladepunkts:

AusstattungFörderung pro Stellplatz
Vorverkabelung ohne Wallboxbis zu 1.300 €
Vorverkabelung mit Wallboxbis zu 1.500 €
Mit bidirektionalem Laden (V2G)bis zu 2.000 €

Maximale Ladeleistung je Punkt: 22 kW.

Gefördert werden neben der Hardware auch Baumaßnahmen, technische Ausrüstung und Kosten für den Netzanschluss – also die gesamte Installation, nicht nur die Wallbox selbst. Das macht die Förderung besonders attraktiv für Bestandsimmobilien, bei denen eine aufwändige Elektroinstallation notwendig ist.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Bevor du einen Antrag stellst, solltest du folgende Bedingungen prüfen:

  • Mindestens 6 Stellplätze müssen im Objekt vorhanden sein
  • Mindestens 20 % aller Stellplätze müssen im Rahmen des Projekts vorverkabelt werden
  • Die Ladeleistung darf maximal 22 kW pro Ladepunkt betragen
  • Das Objekt muss ein Mehrparteienhaus sein (keine Einfamilienhäuser)
  • Der Antrag muss vor der Maßnahmenumsetzung gestellt werden

Checkliste: Das solltest du als Vermieter jetzt vorbereiten

Damit du ab dem 15. April 2026 schnell einen vollständigen Antrag einreichen kannst, hilft diese Vorbereitung:

Stellplätze zählen: Mindestens 6 Stellplätze vorhanden?
20 %-Regel prüfen: Wie viele Stellplätze müssen mindestens vorverkabelt werden?
Elektroinstallation bewerten lassen: Zustand der vorhandenen Elektrik prüfen, ggf. Elektrobetrieb beauftragen
Angebote einholen: Kosten für Wallboxen, Kabel, Netzanschluss und Baumaßnahmen kalkulieren
Eigentümerstruktur klären: Bei WEG – Beschlussfassung der Eigentümerversammlung einplanen
Antrag vorbereiten: Unterlagen für das digitale Portal bei PricewaterhouseCoopers sammeln (Grundbuchauszug, Lageplan, Kostenvoranschläge)
Fristen im Blick behalten: Antrag bis spätestens 10. November 2026 einreichen (WEG und KMU), große Unternehmen bis 15. Oktober 2026

Stellplätze und Wallboxen als Vermieter digital verwalten

Wenn du Wallboxen in deinem Mehrfamilienhaus installierst, ändert sich auch die Verwaltung. Stellplätze werden zu vermieteten Einheiten, für die du unter Umständen zusätzliche Betriebskosten abrechnen oder separate Mietverträge anlegen musst.

Mit immocloud legst du alle Stellplätze deines Mehrfamilienhauses als eigene Einheiten an – inklusive Mieter, Vertrag und Abrechnung. So behältst du den Überblick, auch wenn dein Objekt durch die neue Ladeinfrastruktur komplexer wird.

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Häufige Fragen zur Wallbox-Förderung für Vermieter

Die Antragstellung startet am 15. April 2026 über ein digitales Portal. Der Projektträger ist PricewaterhouseCoopers GmbH, die Anträge werden nach Eingang bearbeitet.

Nein. Das Programm setzt mindestens 6 Stellplätze pro Antrag voraus. Bei weniger Stellplätzen besteht keine Antragsberechtigung im Rahmen dieses Programms.

Beim bidirektionalen Laden (Vehicle-to-Grid, V2G) kann Energie nicht nur ins Fahrzeug geladen, sondern auch vom Fahrzeug zurück ins Netz oder Gebäude eingespeist werden. Für diese zukunftsfähige Technologie gibt es die höchste Förderung von bis zu 2.000 Euro pro Stellplatz.

Ja. Das Programm fördert nicht nur die Wallbox selbst, sondern auch Baumaßnahmen, technische Ausrüstung und Kosten für den Netzanschluss – also die gesamte Installation.

Über das digitale Antragsportal der PricewaterhouseCoopers GmbH als Projektträger, koordiniert durch die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur (NOW GmbH). Das Portal ist ab dem 15. April 2026 zugänglich.

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