Mit der Nebenkostenabrechnung bekommen deine Mieter die Bescheinigung über die Lohnkosten jetzt zusätzlich als eigenes Blatt. Damit weisen sie die Arbeitskosten in ihrer Steuererklärung nach. Sie können dieses Blatt der Steuererklärung beilegen und müssen dafür nicht die ganze Abrechnung weitergeben.
Das ist neu:
- Ein eigenes PDF je Mieter mit Briefkopf, Mietername, Mietobjekt samt Anschrift und Abrechnungszeitraum
- Die Kosten stehen nach Kategorien gruppiert, jede mit Zwischensumme, darunter die begünstigten Arbeitskosten gesamt
- Ein Hinweis auf der Bescheinigung hält fest, dass die Beträge unbar gezahlt wurden
- Neuer Schritt „Lohnkosten“ im Assistenten, der Beträge aus deinen Belegen übernimmt
- Die Bescheinigung liegt im Download je Mieter und wird beim elektronischen Versand mitgeschickt
Der Lohnkosten-Schritt
Sobald in einer Abrechnung Lohnkosten erfasst sind, erscheint im Assistenten nach „Kosten erfassen“ der Schritt „Lohnkosten § 35a“. Oben siehst du, welcher Betrag auf die Bescheinigung kommt, darunter jede Kostenart mit Gesamtkosten und dem Anteil auf der Bescheinigung. Hast du die Lohnkosten an einem Beleg in den Finanzen erfasst, übernimmt immocloud sie je Beleg und rechnet sie auf den Anteil um, der im Abrechnungszeitraum bezahlt wurde.

Bei Positionen ohne Beleg trägst du den überwiesenen Betrag je Kategorie ein: „Handwerker“, „Dienstleistung“ oder „Beschäftigung“, und bei Bedarf über „Bar bezahlt“ zusätzlich einen Barbetrag. Auf die Bescheinigung kommt nur der unbar gezahlte Teil. Landet eine nicht begünstigte Kostenart auf der Bescheinigung, weist dich der Assistent darauf hin.

Die Bescheinigung
Die Bescheinigung entsteht nur für Mieter, bei denen Lohnkosten anfallen. Sie zeigt je Position Gesamtbetrag, Materialkosten, Arbeitskosten und den Anteil deines Mieters, mit einer Zwischensumme je Kategorie. Du findest sie als eigene Datei im Download je Mieter und im Download aller Abrechnungen. Verschickst du die Abrechnung elektronisch, geht sie als Anhang mit. Die Aufstellung innerhalb der Nebenkostenabrechnung bleibt wie gewohnt erhalten.
