Für Vermieter und Hausverwaltungen

Indexmiete erhöhen: von der Prüfung bis zur neuen Miete

Mit dem Indexmieten-Assistenten in immocloud siehst du für jeden Indexmietvertrag, ob eine Mieterhöhung möglich ist. immocloud rechnet die neue Miete aus dem Verbraucherpreisindex aus, erstellt das Schreiben an deinen Mieter und bucht die neue Miete ab dem Datum „Gültig ab“ in deine Sollstellung.

  • Verbraucherpreisindex automatisch übernommen
  • Spalte „Mieterhöhung möglich?“ in deinen Mietverhältnissen
  • Schreiben mit Berechnung, Versand per Mieterportal, Post oder PDF
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Indexmiete erhöhen in immocloud: Einheit mit dem Button „Mieterhöhung starten“, davor alter und neuer Indexstand, alte und neue Miete und das Datum „Gültig ab“

So geht’s

In drei Schritten die Indexmiete erhöhen

Indexmietvertrag hinterlegen

Im Mietverhältnis trägst du einmal das Startdatum, die erste mögliche Erhöhung, das Intervall und den Ausgangsindex ein. Optional ergänzt du eine Bagatell- und eine Kappungsgrenze aus deinem Vertrag.

Erhöhung prüfen

Zeigt die Spalte „Mieterhöhung möglich?“ in deinen Mietverhältnissen „Ja“, öffnest du über „Starten“ den Assistenten. Er zeigt dir alte und neue Miete, beide Indexstände und schlägt ein frühestes Datum vor, ab dem die neue Miete gelten kann.

Schreiben versenden

Du siehst das Schreiben mit der Berechnung in der Vorschau und schickst es über das Mieterportal, per Post oder speicherst es als PDF. Ab dem Datum „Gültig ab“ bucht immocloud die neue Miete.

Direkt beantwortet

Was du vor der Mieterhöhung bei einer Indexmiete wissen solltest

Die zentralen Regeln für die Indexmiete stehen in § 557b BGB. Diese vier Punkte sind für die Erhöhung entscheidend.

Wie oft kann ich eine Indexmiete erhöhen?

Während einer Indexmiete muss die Miete jeweils mindestens ein Jahr unverändert bleiben, von Erhöhungen nach den §§ 559 bis 560 BGB abgesehen (§ 557b Abs. 2 BGB). Ob und wann du danach erhöhst, hängt von der Entwicklung des Index und deinem Vertrag ab.

Wie muss ich die Erhöhung ankündigen?

In Textform. In der Erklärung nennst du die eingetretene Änderung des Preisindex sowie die neue Miete oder die Erhöhung als Geldbetrag (§ 557b Abs. 3 BGB).

Ab wann gilt die neue Miete?

Ab Beginn des übernächsten Monats nach Zugang der Erklärung (§ 557b Abs. 3 BGB). Beispiel: Geht das Schreiben im März zu, ist die neue Miete ab Beginn des Mai zu entrichten.

Welcher Index zählt?

Der vom Statistischen Bundesamt ermittelte Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland (§ 557b Abs. 1 BGB). Voraussetzung ist eine schriftliche Vereinbarung im Mietvertrag. immocloud übernimmt die Werte des Statistischen Bundesamts automatisch.

Einrichtung

Die Indexmiete einmal im Mietverhältnis hinterlegen

Bei Mietverhältnissen mit der Vertragsart „Indexmiete“ findest du im Reiter „Vertragsdetails“ den Block „Indexmiete“. Dort trägst du das Startdatum, die erste mögliche Erhöhung und das Intervall ein, optional eine Bagatell- und eine Kappungsgrenze. Den Ausgangsindex wählst du über die Lupe aus der Liste der amtlichen Indexwerte.

  • Startdatum, erste Erhöhung und Intervall je Vertrag
  • Ausgangsindex aus der Liste der amtlichen Werte
  • Positionen unter „Sonstige Kosten“ als „Indexrelevant“ markieren
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Block „Indexmiete“ in den Vertragsdetails mit Startdatum, Verwendetem Index und Mieterhöhungsintervall, davor die Auswahl des Ausgangsindex

Berechnung

Erhöhung starten und die neue Miete berechnen

In deinen Mietverhältnissen zeigt dir die Spalte „Mieterhöhung möglich?“ für jeden Indexmietvertrag, ob du erhöhen kannst. Mit dem Filter „Vertragsart: Indexmiete“ siehst du nur diese Verträge. Steht dort „Nein“, zeigt „Mehr Info“, warum es gerade nicht geht. Bei „Ja“ öffnest du den Assistenten über „Starten“ oder an der Einheit mit „Mieterhöhung starten“.

  • Spalte „Mieterhöhung möglich?“ je Vertrag, Gründe unter „Mehr Info“
  • Alte und neue Miete nebeneinander
  • Frühestes Datum „Gültig ab“ als Vorschlag
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Mietverhältnisse in immocloud, gefiltert nach Vertragsart Indexmiete, mit der Spalte „Mieterhöhung möglich?“: „Ja“ mit „Starten“ oder „Nein“ mit „Mehr Info“

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Versand

Versenden und die neue Miete direkt in der Sollstellung

Das Schreiben an deinen Mieter enthält die Berechnung, die Indexstände und eine Anlage je Mietbestandteil. Im zweiten Schritt wählst du den Versandweg: über das Mieterportal, als Brief per Post oder als PDF zum Speichern. Vor dem Absenden siehst du, wann dein Schreiben voraussichtlich zugeht und ab wann die neue Miete gilt.

  • Mieterportal und Postversand für den Versand
  • Datum „Neue Miete ab“ vor dem Versand sichtbar
  • Schreiben mit Berechnung und Anlage je Mietbestandteil
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Schritt 2 des Indexmieten-Assistenten mit Versandarten und Datum der neuen Miete, davor die Zusammensetzung der Mieterhöhung je Mietbestandteil

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Vorlage für dein Schreiben

Du verwaltest deine Mietverhältnisse noch nicht in immocloud? Mit unserer Vorlage zur Anpassung der Indexmiete setzt du das Schreiben selbst auf.

Was ist eine Indexmiete?

Wie eine Indexmiete funktioniert und was im Vertrag stehen sollte, liest du in unserem Ratgeber zur Indexmiete.

Klar abgegrenzt

Was der Indexmieten-Assistent übernimmt und was bei dir bleibt

Das bleibt bei dir

  • Die Angaben zur Indexmiete aus deinem Vertrag hinterlegen
  • Entscheiden, ob und wann du erhöhst
  • Den Einzelfall rechtlich prüfen lassen, wenn du unsicher bist. Der Assistent berechnet und erstellt das Schreiben, den Einzelfall prüft er nicht rechtlich

Das übernimmt immocloud

  • Verbraucherpreisindex automatisch abgleichen
  • Je Vertrag anzeigen, ob eine Erhöhung möglich ist
  • Neue Miete und frühestes Datum berechnen
  • Schreiben mit Berechnung erstellen und versenden
  • Neue Miete in die Sollstellung übernehmen

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FAQ

Häufige Fragen zur Mieterhöhung bei Indexmiete

Die Miete muss jeweils mindestens ein Jahr unverändert bleiben, von Erhöhungen nach den §§ 559 bis 560 BGB abgesehen (§ 557b Abs. 2 BGB). Unter „Mehr Info“ siehst du die Gründe, zum Beispiel ab wann du wieder erhöhen kannst.

Nein. Die Änderung muss durch eine Erklärung in Textform geltend gemacht werden (§ 557b Abs. 3 BGB). Der Indexmieten-Assistent erstellt dir dieses Schreiben mit der Berechnung.

Ab Beginn des übernächsten Monats nach Zugang der Erklärung (§ 557b Abs. 3 BGB). Vor dem Absenden zeigt dir immocloud das Datum, ab dem die neue Miete gilt.

Startdatum der Indexvereinbarung, die erste mögliche Erhöhung, das Intervall und den Ausgangsindex. Optional hinterlegst du eine Bagatellgrenze und eine Kappungsgrenze aus deinem Vertrag. Fehlen Angaben, siehst du das unter „Mehr Info“. Rechnet der Assistent mit Annahmen, kennzeichnet er sie, und du prüfst sie.

Nur Positionen unter „Sonstige Kosten“, die du als „Indexrelevant“ markierst. Betriebs- und Heizkostenvorauszahlungen bleiben unverändert.

Nein, er ist in allen Tarifen enthalten. Ob du über das Mieterportal oder per Post versenden kannst, hängt von deinem Tarif ab, beim Mieterportal zusätzlich davon, ob dein Mieter Zugang hat. Der Postversand kostet pro Brief, den Preis siehst du vor dem Absenden.

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