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Das Wichtigste vorweg:

  • Die Energiepreisbremse ist bereits Ende Dezember 2023 und damit 3 Monate früher als geplant ausgelaufen, Grund ist das Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts.
  • Aufgrund der bereits gesunkenen Energiepreise erwarten Verbraucherschützer nur geringe Preissteigerungen.
  • Die Preisänderungen können lokal unterschiedlich ausfallen, da die Versorger zudem zur Anpassung der Netzentgelte gezwungen sind.
  • Auch der CO2-Preis steigt, die Auswirkungen sind allerdings sehr gering.
  • Vermieter müssen sowohl die Vorauszahlungen, als auch die Abrechnungen anpassen.
  • Der Anbieterwechsel kann sich aufgrund der vielen Änderungen lohnen. Vergleichstests sind daher sinnvoll.

Innerhalb weniger Jahre haben sich die Energiekosten in Deutschland vervielfacht und gerade bei finanziell weniger gut gestellten Haushalten geht nun ein Großteil des Einkommens für die Wohnnebenkosten drauf. Diese Entwicklung hat die Bundesregierung zum Anlass genommen, die Kosten für Strom, Wärme und Gas zu deckeln. Seit Januar 2023 galt die sogenannte Energiepreisbremse. Davon haben auch Deine Mieter profitiert, denn Du musstest die Betriebskostenvorauszahlung entsprechend der Preisbremse anpassen und den reduzierten Abschlag des Anbieters unverzüglich weitergeben. Ursprünglich war geplant, diese Regelung bis März 2024 weiterlaufen zu lassen. Aufgrund des Haushaltsurteils des Bundesverfassungsgerichts fehlt jedoch das erforderliche Geld und die Bremse ist bereits Ende 2023 ausgelaufen.

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Preisänderungen lokal unterschiedlich

Preiserhöhungen kommen auf Dich und deine Mieter nicht nur aufgrund der wegfallenden Energiepreisbremse zu, der nächste Treiber heißt Anpassung der Netznutzungsentgelte. Aufgrund des kurzfristigen Wegfalls der Förderung wollen einige Netzbetreiber die Mehrkosten allerdings nicht so schnell an die Verbraucher weitergeben. Noch ist die Lage unübersichtlich, doch scheinen die Erhöhungen allerdings weniger schlimm auszufallen und in einigen Regionen sogar zu sinken. Du solltest Dich also bei Deinem Anbieter schlau machen und ggf. wechseln. Derzeit gehen etwas mehr als 20 Prozent des Strompreises auf das Konto der Netzentgelte. Zudem soll die Mehrwertsteuer auf Gas voraussichtlich ab Ende März von derzeit 7 auf dann die regulären 19 Prozent ansteigen. Damit ist jedoch noch nicht Schluss, auch der CO2-Preis steigt weiter. Eine Tonne des ausgestoßenen Klimagases kostet nunmehr 45 anstatt wie bisher 30 Euro. Allerdings ist der Anteil des CO2-Preises mit zirka 4 Prozent sehr gering.

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Denke an die Änderung Deiner Nebenkostenabrechnungen!

Seit dem 1. Januar 2024 müssen Verbraucher wieder den vollen Preis für Strom, Wärme und Gas bezahlen, darüber hinaus kommen die Änderungen im Bereich der Umsatzsteuer – all das betrifft auch Deine Mieter. Und falls sie keine direkten Verträge mit einem Anbieter abgeschlossen haben, bist Du ebenfalls in der Pflicht: Hast Du Deine Betriebskostenvorauszahlungen schon dementsprechend angepasst? Falls nicht, streckst Du den Mietern de facto die Kosten vor. Als immocloud-Nutzer geht diese Anpassung im Handumdrehen, Du kannst die Angaben im System ganz einfach anhand der Daten Deines Versorgers ändern und das passende Anschreiben per Post direkt über immocloud verschicken.

Du solltest selbst nachrechnen

Das holprige Gesetzgebungsverfahren und die diversen Verzögerungen und Änderungen haben dazu geführt, dass Energieversorger und Netzbetreiber kaum Vorlaufzeit für Planung und Preisgestaltung hatten. Sollten dann die Regeln tatsächlich unter Dach und Fach sein, dürfte die Reaktionen der Anbieter unterschiedlich ausfallen. Daher raten Vergleichsportale und Verbraucherschützer dazu, Vergleichstests anzustellen und die Optionen eines Wechsels für das jeweilige Objekt zu prüfen. So rechnet das Portal Verivox vor, dass sich die Preisunterschiede beim Strom mehr als verdoppelt haben und Du als Verbraucher daher enorme Einsparpotenziale heben kannst. Allerdings lauern natürlich auch hier Stolperfallen: Häufig kommen die vermeintlich günstigen Angebote nur aufgrund von Neukunden- oder Wechselbonus zustande, so dass ein günstiger Startpreis langfristig teurer sein kann.

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Kein Sonderkündigungsrecht durch Ende der Preisbremse

Bei fast allen Preiserhöhungen erhalten Verbraucher ein Sonderkündigungsrecht, in dieser Situation jedoch nicht. Der Hintergrund ist ganz einfach: Die Bremse hat sich nicht auf den vertraglich vereinbarten Preis ausgewirkt, der Staat hat lediglich einen gewissen Anteil des Rechnungsbetrages übernommen. Mit dem Ende dieser Regelung entfällt diese Unterstützung und die Rechnung ist wieder vollständig zu bezahlen. Es findet also de jure keine Preiserhöhung statt – obwohl es sich in der Praxis genauso auswirkt – und deshalb fehlt die Grundlage für ein Sonderkündigungsrecht. Allerdings solltest Du trotzdem die Preise vergleichen, vielleicht gibt es andere und günstigere Anbieter für Deine Objekte.

Preisänderungen kein Problem für immocloud-Nutzer

Das ständige Hin und Herr verursacht auch bei vielen Vermietern einen hohen Aufwand. Stets müssen die Nebenkosten angepasst werden – und dies wirkt sich sowohl bei den Vorauszahlungen, als auch bei den Abrechnungen aus. immocloud nimmt Dir diese Arbeit zu einem großen Teil ab. Alle Kosten und Kostenarten kannst Du einfach in die Software eingeben und sie werden beim nächsten Vorauszahlungsbescheid automatisch und korrekt ausgewiesen. Das gleiche gilt natürlich für die Nebenkostenabrechnung nach Ende des Jahres. Zudem lassen sich die Geldeingänge nachvollziehen, da du Deine Konten mit immocloud verknüpfen kannst. So siehst Du immer auf einen Blick ob Zahlungen eingegangen sind und ob deren Höhe stimmt. Lästiges Nachrechnen entfällt.

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