Du lässt Arbeiten an deiner Immobilie durchführen und möchtest wissen, wie du die entstehenden Renovierungskosten absetzen kannst, wenn du deine nächste Steuererklärung machst?
Als Experten für Immobilien und Vermietung informieren wir dich umfassend, wie du als Eigentümer Renovierungskosten absetzen kannst und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen. Erhalte von uns wertvolle Tipps zur optimalen Nutzung der Steuerermäßigungen.
immocloud Expertenwissen auf einen Blick:
- Eigentümer können Renovierungskosten in voller Höhe als Erhaltungsaufwand absetzen.
- Dies umfasst nicht nur die Absetzung der direkten Renovierungskosten, sondern auch von Handwerkerleistungen und anderen haushaltsnahen Dienstleistungen.
- Handwerkerkosten sind bis zu 1.200 Euro jährlich absetzbar, aber nur, wenn die Zahlungen per Überweisung erfolgen.
- Vermieter können sowohl Material- als auch Arbeitskosten absetzen, wobei Kosten für umfangreiche Renovierungen über Abschreibungen geltend gemacht werden müssen.
Steuerliche Vorteile von Renovierungskosten
Die Nutzung unterschiedlicher steuerlicher Vorteile kann die Steuerlast für dich erheblich verringern. Durch eine geschickte Planung und die richtige Klassifizierung der Ausgaben kannst du als Eigentümer von verschiedenen Steuerermäßigungen profitieren. Dies umfasst nicht nur die Absetzung der direkten Renovierungskosten, sondern auch von Handwerkerleistungen und anderen haushaltsnahen Dienstleistungen.
Ein weiterer Vorteil ist, dass diese steuerlichen Vorteile zu einer Verschönerung und Modernisierung der Immobilie führen können, was wiederum deren Wert steigert. Die steuerliche Absetzbarkeit bietet somit nicht nur eine Reduzierung der Steuerlast, sondern auch langfristige finanzielle Vorteile durch die Werterhaltung und -steigerung der Immobilie.
Handwerkerleistungen absetzen
Handwerkerleistungen können ein erheblicher Kostenfaktor bei Renovierungen sein, aber zum Glück lassen sich diese Kosten in vielen Fällen von der Steuer absetzen, solange diese im Haushalt deiner Immobilie, im Wintergarten und an Fenstern durchgeführt werden.
Voraussetzungen für den Steuerabzug
Um Handwerkerkosten von der Steuer abzusetzen, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Arbeiten an Neubauten sind von der Steuerabsetzung ausgeschlossen; nur vorhandene Immobilien sind begünstigt. Außerdem dürfen keine öffentlichen Förderungen für die durchgeführten Arbeiten in Anspruch genommen werden, um steuerlich begünstigte Kosten geltend zu machen.
immocloud Tipp
Bitte beachte, dass Barzahlungen nicht akzeptiert werden. Alle Zahlungen müssen per Überweisung erfolgen, um als Nachweis für das Finanzamt zu gelten. Dies hilft, die Nachverfolgbarkeit der Ausgaben zu gewährleisten und Missbrauch zu verhindern.
Höhe der absetzbaren Handwerkerkosten
Die absetzbaren Handwerkerleistungen sind auf 1.200 Euro pro Jahr begrenzt. Diese Steuerermäßigung wird oft als ‘Handwerkerbonus’ bezeichnet und umfasst 20 Prozent der Lohnkosten. Dies bedeutet, dass du bei Handwerkerrechnungen bis zu 6.000 Euro jährlich 20 Prozent der Kosten als Steuerermäßigung geltend machen kannst. Denke daran, die Rechnung immer sorgfältig aufzubewahren.
Beispiele für absetzbaren Handwerkerkosten
Maler- und Lackierarbeiten
- Streichen und Lackieren (innen & außen)
- Renovierungsarbeiten an Wänden, Decken und Fassaden
- Anstricharbeiten im Innen- und Außenbereich
Arbeiten an Innen- und Außenwänden, etwa am Dach oder an der Fassade
- Sanierung von Wänden, Dächern und Fassaden
- Renovierung von Innenwänden, Außenfassaden und Dachflächen
- Reparatur- und Verschönerungsarbeiten an Gebäudehüllen
Reparatur und Austausch von Bodenbelägen
- Bodensanierung: Ausbessern oder Erneuern von Fußböden
- Renovierung von Bodenbelägen (z. B. Fliesen, Parkett, Laminat)
- Reparatur oder Wechsel von Fußbodenmaterialien
Modernisierungen – zum Beispiel Erneuerung des Badezimmers oder der Küche
- Umbau und Modernisierung von Wohnräumen (Bad, Küche etc.)
- Komplettrenovierung von Bädern und Küchen
- Aktualisierung von Wohnbereichen durch Sanierungsmaßnahmen
Reparatur und Wartung von Haushaltsgeräten im eigenen Haushalt
- Instandsetzung und Pflege von Haushaltsgeräten (z. B. Waschmaschine, Herd)
- Reparaturdienst für private Hausgeräte
- Wartung und Reparatur von Haushaltsgroßgeräten
Renovierungskosten absetzen bei vermieteten Immobilien
Für Vermieter gibt es besondere steuerliche Vorteile bei der Absetzung von Renovierungskosten. Sie können sowohl Material- als auch Arbeitskosten als Erhaltungsaufwand absetzen. Dies bedeutet, dass Renovierungskosten in voller Höhe von der Steuer abgesetzt werden können.
Bei den Sanierungskosten gelten folgende Regelungen:
- Bei maximal 200.000 Euro Sanierungskosten können bis zu 40.000 Euro von der Steuerschuld abgezogen werden.
- Kleinere Renovierungskosten bis zu 4.000 Euro können sofort in voller Höhe als Werbungskosten abgesetzt werden.
- Diese Kosten müssen in der Anlage V als Werbungskosten geltend gemacht werden. Bei der Sanierung müssen die entsprechenden Regelungen ebenfalls beachtet werden.
Erhaltungsaufwand vs Herstellungskosten
Die Absetzbarkeit von Renovierungskosten unterscheidet sich zwischen Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten. Erhaltungsaufwand kann sofort abgesetzt werden, während Herstellungskosten über Abschreibungen geltend gemacht werden. Kosten für umfangreiche Renovierungsarbeiten, die über die laufende Instandhaltung hinausgehen, müssen über mehrere Jahre abgeschrieben werden.
Wenn Renovierungskosten innerhalb von drei Jahren nach dem Kauf über 15 Prozent des Kaufpreises liegen, müssen diese als Herstellungsaufwand behandelt werden. Dies ist besonders wichtig für Vermieter, die umfangreiche Modernisierungen planen.
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Renovierungskosten absetzen bei selbstgenutzten Immobilien
Auch bei selbstgenutzten Immobilien können Renovierungskosten steuerlich geltend gemacht werden.
Handwerkerlohn und Fahrtkosten können abgesetzt werden. Zudem können innerhalb einer Frist von 3 Jahren maximal 15 Prozent des Kaufpreises des Gebäudes als Werbungskosten abgesetzt werden. Materialkosten hingegen sind nicht absetzbar und müssen selbst getragen werden.
Dies bedeutet, dass du sorgfältig planen musst, welche Kosten du geltend machst, um den maximalen Steuervorteil zu erzielen.
Außergewöhnliche Belastungen
Außergewöhnliche Belastungen liegen vor, wenn freiwillige Aufwendungen aus besonderen Gründen (z. B. Krankheit, Behinderung, Pflege) entstehen und die allgemeine Lebensführung übersteigen. Renovierungskosten fallen hier normalerweise nicht darunter – es gibt aber Ausnahmen.
Wann können Renovierungskosten als außergewöhnliche Belastung gelten?
Nur in speziellen Einzelfällen, z. B.:
Behindertengerechter Umbau:
- Kosten für Treppenlift, rollstuhlgerechte Dusche etc. können als außergewöhnliche Belastung abziehbar sein (mit Nachweis durch ärztliches Attest).
- Voraussetzung: Maßnahme ist medizinisch notwendig (z. B. wegen Schwerbehinderung).
Schadensbeseitigung nach Katastrophen:
- Renovierungen nach Hochwasser, Brand etc., sofern sie nicht durch Versicherung ersetzt werden.
Nicht als außergewöhnliche Belastung hingegen gelten:
- Standard-Renovierungen (z. B. neue Tapeten, Bodenbeläge).
- Modernisierungen (z. B. neue Küche, Bad-Design-Updates).
- Instandhaltungskosten (die sind reguläre Werbungskosten bei Vermietung oder haushaltsnahe Dienstleistungen bei Eigennutzung).
Nachweis außergewöhnlicher Renovierungskosten beim Finanzamt
Um außergewöhnliche Renovierungskosten abzusetzen, müssen diese durch Einzelfallprüfungen und durch Aufbewahrung der entsprechenden Rechnungen nachgewiesen werden. Die ausführliche Dokumentation aller Renovierungskosten ist entscheidend, um diese erfolgreich steuerlich geltend zu machen.
Das Finanzamt akzeptiert folgende Bedingungen für Renovierungskosten:
- Nur Überweisungen werden als Nachweis akzeptiert; Barzahlungen sind nicht gültig.
- Rechnungen für Renovierungsarbeiten müssen die Arbeitskosten separat ausweisen, um anerkannt zu werden.
- Belege müssen nicht zwingend zusammen mit der Steuererklärung eingereicht werden, können aber bei Aufforderung vom Finanzamt verlangt werden.
Was tun, wenn der Bescheid fehlerhaft ist?
Ein fehlerhafter Grundsteuerbescheid sollte nicht einfach hingenommen werden, da er zu jahrelangen finanziellen Nachteilen führen kann. Hier erfährst du, wie du systematisch vorgehen solltest:
Sofortiger Einspruch innerhalb der Frist
Die wichtigste Regel lautet: Zeit ist Geld! Du hast nur einen Monat ab Erhalt des Bescheids Zeit, um formell Einspruch einzulegen (§ 351 Abgabenordnung). Der Einspruch muss schriftlich beim zuständigen Finanzamt erfolgen – am besten per Einschreiben mit Rückschein. Nutze dafür das offizielle Widerspruchsformular oder verfasse ein formelles Schreiben mit deiner Steuernummer und dem genauen Bescheid-Datum.
Fehler konkret nachweisen
Ein pauschaler Widerspruch genügt nicht. Du musst konkrete Fehler benennen und belegen:
- Bei falschen Flächenangaben: Vorlegen von amtlichen Grundrissplänen oder einem aktuellen Grundbuchauszug
- Bei falscher Wertberechnung: Gutachten eines öffentlich bestellten Sachverständigen
- Bei falschem Hebesatz: Aktuelle Satzung der Gemeinde als Nachweis
- Bei Umlegungsfehlern: Mietvertrag und detaillierte Flächenaufteilung
Korrektur an Mieter weitergeben
Bei erfolgreichem Einspruch bist du verpflichtet, die Korrektur an deine Mieter weiterzugeben:
- Erstelle eine neu berechnete Betriebskostenabrechnung
- Zuviel gezahlte Beträge sind unverzüglich zu erstatten (§ 556a BGB)
- Dokumentiere die Korrektur schriftlich an alle betroffenen Parteien
- Bei laufenden Mietverhältnissen: Anpassung der Vorauszahlungen
Unsere Zusammenfassung
Die steuerliche Absetzbarkeit von Renovierungskosten bietet zahlreiche Vorteile und kann dir helfen, deine Steuerlast erheblich zu reduzieren. Als Eigentümer gibt es verschiedene Möglichkeiten, von diesen Steuervorteilen zu profitieren.
Nutze unsere Informationen, um deine Renovierungskosten optimal zu planen und zu dokumentieren. So kannst du sicherstellen, dass du alle steuerlichen Vorteile ausschöpfst und bares Geld sparst. Viel Erfolg bei deinen Renovierungsprojekten!
Häufig gestellte Fragen
Materialkosten für Renovierungen kannst du nur absetzen, wenn die Arbeiten an einer vermieteten Immobilie durchgeführt wurden.
Du kannst bis zu 20 Prozent der Lohnkosten von Handwerkern absetzen, aber höchstens 1.200 Euro pro Jahr.
Um Handwerkerkosten abzusetzen, müssen die Arbeiten an bestehenden Immobilien erfolgen, es dürfen keine öffentlichen Förderungen genutzt werden, und die Zahlung muss per Überweisung erfolgen.
Um Renovierungskosten beim Finanzamt nachzuweisen, bewahre alle Rechnungen auf und stelle sicher, dass die Zahlungen per Überweisung an den Handwerker erfolgen. Barzahlungen zählen nicht!
Ja, du kannst Handwerkskosten, Dienstleistungen und die dazugehörige Umsatzsteuer absetzen, wenn die Arbeiten an deiner selbstgenutzten Immobilie gemacht wurden.
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