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Dein Mieter benötigt für das Einwohnermeldeamt eine Wohnungsgeberbestätigung, die den Ein- oder Auszug bestätigt? Erstelle in nur wenigen Minuten eine sichere Wohnungsgeberbestätigung, die allen Anforderungen standhält.

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In 3 Schritte zu Deiner Wohnungsgeberbestätigung

1. Starte den Prozess

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2. Ergänze notwendige Informationen

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3. Download der Bestätigung

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Häufige Fragen

Wann und wo muss eine Wohnungsgeberbestätigung vorgelegt werden?

In Deutschland ist man nach § 17 Abs. 1 BMG dazu verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug in die neue Wohnung bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Die Frist beginnt mit dem Tag des Einzugs. Eine Abmeldung muss spätestens zwei Wochen nach dem Auszug erfolgen. Sie ist frühestens eine Woche vor dem Tag des Auszugs möglich.

Welcher Inhalt und welche Form muss berücksichtigt werden?

Folgende Inhalte müssen in der Wohnungsgeberbestätigung aufgeführt sein:

  • Name und Anschrift des Wohnungsgebers
  • Datum des Einzugs und Auszugs
  • Anschrift der Mietwohnung
  • Namen aller meldepflichtigen Personen im Haushalt
  • Handschriftliche Unterschrift des Wohnungsgebers

Die Wohnungsgeberbestätigung ist formlos und wird entweder dem Mieter schriftlich ausgehändigt oder dem Einwohnermeldeamt elektronisch übermittelt.

Gibt es einen Unterschied zwischen Wohnungsgeberbestätigung und Vermieterbescheinigung?

Die Begriffe Wohnungsgeberbestätigung bzw. Wohnungsgeberbescheinigung und Vermieterbestätigung bzw. Vermieterbescheinigung werden synonym benutzt. Manchmal ist auch von Mieterbescheinigung oder Wohnbestätigung die Rede. Sie alle meinen grundsätzlich dasselbe: einen Nachweis, den der Vermieter ausstellt, um zu belegen, dass man wirklich in seiner Wohnung lebt.

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