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Ein Mietvertrag regelt die Rechte und Pflichten zwischen Mieter und Vermieter. Auch die Sicherheit – z.B. in Form einer Kaution – die der Mieter hinterlegt, wird dort geregelt. Damit sich keine Schwierigkeiten während des Mietverhältnisses ergeben, sollte ein einfacher Mietvertrag klar formuliert sein. Doch was muss eigentlich im Mietvertrag stehen? Worauf Du achten musst, zeigen wir in diesem Artikel.

Die wesentlichen Bestandteile: Welche Inhalte im Mietvertrag nicht fehlen dürfen

  • Die Vertragspartner: Name und Anschrift des Mieters und Vermieters.
  • Mietobjekt: Eine Beschreibung des Objekts wie z.B. die Lage, Etage (bei einer Mietwohnung), Anzahl der Zimmer samt aller Nebenräume wie Balkon, Terrasse oder Garten/Gartenanteil etc. und natürlich die genaue Adresse.
  • Größe vom Mietobjekt: Die genaue Quadratmeterzahl vom Wohnraum (Wohnungsgröße) ist besonders wichtig und muss im Mietvertrag stehen. Denn sie wird für die Berechnung der Neben- und Betriebskostenabrechnung herangezogen.
  • Dauer des Mietverhältnisses: Üblicherweise werden Mietverträge unbefristet abgeschlossen. Die Kündigungsfristen werden in § 573c BGB vorgegeben. Bei einer Mietdauer unter 5 Jahren gilt eine dreimonatige Kündigungsfrist. Eine Kündigungsfrist von 6 Monaten ist möglich, wenn die Mietdauer 5 bis 8 Jahren beträgt.
  • Mietpreis und Betriebskosten: Zur kalten Miethöhe werden in der Regel Heiz- und Betriebskosten (Nebenkosten) hinzugerechnet. Manchmal wird ein Pauschalbetrag vereinbart. Dann wird hier nur die Warmmiete genannt. § 2 der Betriebskostenverordnung bietet Vermietern alle wichtigen Informationen, um die Kosten von Neben- und Betriebskosten berechnen zu können. Halte ebenfalls detailliert alle Informationen zu Index- und Staffelmieten zu den Mietkosten und damit Mieterhöhungen im Mietvertrag fest.
  • Mietkaution: Halte neben der Miete auch unbedingt die Höhe der Kaution fest. Sie dient als Sicherheit für Dich, falls es zu Streitigkeiten mit dem Mieter kommt.

Weitere Bestandteile eines Mietvertrages in Kurzform:

  • Beginn des Mietverhältnisses
  • Garage und/oder Stellplatz, Keller
  • Tierhaltung – sind Tiere erlaubt, oder besteht ein Haustierverbot?
  • Untervermietung
  • Infos zur Beendigung des Mietverhältnisses
  • Nutzung/Art der Vermietung
  • Unterschrift von Vermieter und Mieter

Tipp: Lege Dir zur Sicherheit am besten eine Checkliste an, damit Du keine wichtigen Angaben und Details vergisst.

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Klein- und Schönheitsreparaturen: Welche Klauseln Vermieter im Mietvertrag festlegen können

Es steht Dir offen, ob Du Klauseln über Schönheitsreparaturen in den Mietvertrag aufnehmen, oder darauf verzichten möchtest. Viele Vermieter möchten den Arbeitsaufwand mit der vermieteten Wohnung möglichst gering halten und nehmen daher eine solche Klausel auf.

In dieser wird dann z. B. geregelt, dass der Mieter insbesondere die üblichen Malerarbeiten selbst erledigen muss. Aber Achtung: Diese Klausel greift nur dann, wenn die Wohnung auch renoviert übergeben wurde. Ebenso gern, optional in den Mietvertrag übernommen, wird die Klausel für sogenannte Kleinreparaturen.

Reparaturen, die einen Betrag von 75 bis 100 Euro nicht überschreiten, werden demnach auch vom Mieter übernommen. Insgesamt darf die Summe der Reparaturen allerdings nicht höher, als 7 – 10 % der jährlichen Nettokaltmiete sein.

Hausordnung: Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter

Neben diesen optionalen Klauseln zur Mietsache empfehlen wir unbedingt die Vereinbarung einer Hausordnung. Diese wird meist als Anlage zum Mietvertrag übergeben und muss von Mieter und Vermieter unterschrieben werden.

Wichtig: Der Verstoß gegen die vereinbarte Hausordnung und die darin enthaltenen Regelungen kann Grund für eine fristlose Kündigung sein. Wir empfehlen, alle Verträge unbedingt in Schriftform zu erstellen und diese von Mieter und Vermieter unterzeichnen zu lassen. Da sich Zusatzvereinbarungen immer an geltendes Recht zu halten haben, empfehlen wir zusätzlich die Mietverträge und den Inhalt vom Fachmann (z. B. Anwalt) einer Prüfung unterziehen zu lassen.

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