Skip to main content

Ein Mietvertrag regelt die Rechte und Pflichten zwischen Mieter und Vermieter. Auch die Sicherheit, z.B. in Form einer Kaution, die der Mieter hinterlegt, wird dort geregelt. Damit sich keine Schwierigkeiten während des Mietverhältnisses ergeben, sollte ein einfacher Mietvertrag klar formuliert sein und die folgenden Punkt unbedingt enthalten:

  • Die Vertragspartner: Name und Anschrift des Mieters und Vermieters.
  • Mietobjekt: Eine Beschreibung des Objekts, wie z.B. die Lage, Etage (bei einer Wohnung) Anzahl der Zimmer, samt aller Nebenräume, wie Balkon, Terrasse oder Garten/anteil etc. und natürlich die genaue Adresse.
  • Größe des Mietobjekts: Die genaue Quadratmeterzahl ist besonders wichtig, da sie für die Berechnung der Neben- und Betriebskostenabrechnung herangezogen wird.
  • Dauer des Mietverhältnisses: Üblicherweise werden Mietverträge unbefristet abgeschlossen. Die Kündigungsfristen werden in § 573c BGB vorgegeben. Bei einer Mietdauer unter 5 Jahren gilt eine dreimonatige Kündigungsfrist. Eine Kündigungsfrist von 6 Monaten ist möglich, wenn die Mietdauer 5 bis 8 Jahren beträgt.
  • Miete und Betriebskosten: Zur Miete werden in der Regel Heiz- und Betriebskosten hinzugerechnet. Manchmal wird ein Pauschalbetrag vereinbart. Dann wird hier nur die Warmmiete genannt. § 2 der Betriebskostenverordnung bietet Vermietern alle wichtigen Informationen, um die Kosten von Neben- und Betriebskosten berechnen zu können. Halte ebenfalls präzise alle Informationen zu Index- und Staffelmieten im Mietvertrag fest.
  • Kaution: Halte, neben der Miete, auch unbedingt die Höhe der Kaution fest. Diese dient als Sicherheit für Dich, falls es zu Streitigkeiten mit dem Mieter kommt.

Schönheitsreparaturen und Hausordnung im Mietvertrag

Es steht Dir offen, ob Du Klauseln über Schönheitsreparaturen in den Mietvertrag aufnehmen, oder darauf verzichten möchtest. Viele Vermieter möchten den Arbeitsaufwand mit der vermieteten Wohnung möglichst geringhalten und nehmen daher eine solche Klausel auf. In dieser wird dann z.B. geregelt, dass der Mieter insbesondere die üblichen Malerarbeiten selbst erledigen muss. Aber Achtung: Diese Klausel greift nur dann, wenn die Wohnung auch renoviert übergeben wurde. Ebenso gern, optional in den Mietvertrag übernommen, wird die Klausel für sogenannte Kleinreparaturen. Reparaturen, die einen Betrag von 75 – 100 Euro nicht überschreiten, werden demnach auch vom Mieter übernommen. Insgesamt darf die Summe der Reparaturen allerdings nicht höher, als 7 – 10% der jährlichen Nettokaltmiete sein.

Neben diesen optionalen Klauseln empfehlen wir unbedingt die Vereinbarung einer Hausordnung. Diese wird meist als Anlage zum Mietvertrag übergeben und muss von Mieter und Vermieter unterschrieben werden. Wichtig: Der Verstoß gegen die vereinbarte Hausordnung, kann Grund für eine fristlose Kündigung sein.

Wir empfehlen, alle Verträge unbedingt in Schriftform zu erstellen und diese von Mieter und Vermieter unterzeichnen zu lassen. Da sich Zusatzvereinbarungen immer an geltendes Recht zu halten haben, empfehlen wir zusätzlich die Mietverträge vom Fachmann prüfen zu lassen oder aber bei immocloud, in Zusammenarbeit mit Haus & Grund, den passenden Mietvertrag als Vorlage zu nutzen.