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  • von Dominik
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  • 12.09.2025

Schenkungssteuer bei Immobilien: Freibeträge, Steuersätze und Optimierungsmöglichkeiten

Die Schenkungssteuer betrifft Millionen Deutsche, die Vermögen an ihre Kinder, Enkel oder andere nahestehende Personen übertragen möchten. Während viele Familien jährlich Vermögenswerte im Milliardenbereich verschenken, herrscht oft Unsicherheit über die steuerlichen Konsequenzen. Das deutsche Steuerrecht bietet jedoch zahlreiche Möglichkeiten zur legalen Steueroptimierung – vorausgesetzt, man kennt die Regeln und wendet sie strategisch an.

Als Experten für Immobilien und Vermietung fassen wir für dich alles Wichtige über Freibeträge, Steuersätze und bewährte Strategien, um die Schenkungssteuer zu sparen, für dich zusammen.

Was ist Schenkungssteuer und wann fällt sie an

Die Schenkungssteuer ist eine Steuer auf unentgeltliche Vermögensübertragungen zwischen lebenden Personen. Sie ist im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) geregelt und verfolgt das Ziel, die Umgehung der Erbschaftsteuer durch Schenkungen zu Lebzeiten zu verhindern.

Wann entsteht die Steuerpflicht?

Die Steuerpflicht entsteht immer beim Beschenkten, nicht beim Schenker. Eine schenkungssteuerliche Belastung tritt jedoch nur ein, wenn der Wert der Schenkung die persönlichen Freibeträge übersteigt. Das bedeutet: Kleinere Geschenke bleiben in der Regel steuerfrei.

Der Begriff “Schenkung” im Sinne des Steuerrechts umfasst alle unentgeltlichen Vermögensübertragungen, nicht nur klassische Geschenke. Dazu gehören:

  • Direkte Geldgeschenke oder Sachschenkungen
  • Schuldenerlass zwischen Verwandten
  • Verkauf unter Wert (soweit der Unterschied den Freibetrag übersteigt)
  • Bestimmte Versicherungsleistungen
  • Unentgeltliche Nutzungsüberlassung von Immobilien

Abgrenzung zur Erbschaftssteuer

Während die Erbschaftssteuer beim Erwerb von Todes wegen anfällt, betrifft die Schenkungssteuer Übertragungen zwischen lebenden Personen. Beide Steuerarten verwenden jedoch dieselben Freibeträge und Steuersätze, was die strategische Planung von Vermögensübertragungen ermöglicht.

Freibeträge und Steuerklassen bei der Schenkungssteuer

Das deutsche Schenkungssteuerrecht arbeitet mit einem abgestuften System von Freibeträgen, die sich nach dem Verwandtschaftsgrad zwischen Schenker und Beschenkten richten. Diese Freibeträge stehen alle zehn Jahre vollständig zur Verfügung.

Aktuelle Freibeträge 2025

VerwandtschaftsverhältnisFreibetragSteuerklasse
Ehegatte/Lebenspartner500.000 EuroI
Kinder/Stiefkinder400.000 EuroI
Enkel/Urenkel200.000 EuroI
Eltern/Großeltern (bei Schenkung)20.000 EuroII
Geschwister20.000 EuroII
Nichten/Neffen20.000 EuroII
Alle anderen Personen20.000 EuroIII

Die drei Steuerklassen im Detail

Steuerklasse I umfasst die engsten Familienangehörigen und bietet die günstigsten Konditionen. Hierzu zählen Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder (einschließlich Stiefkinder) und Enkel. Die Steuersätze bewegen sich zwischen 7 % und 30 %.

Steuerklasse II betrifft Eltern bei Schenkungen (nicht bei Erbschaften), Geschwister, Nichten, Neffen und Schwiegereltern. Der Freibetrag beträgt einheitlich 20.000 Euro, die Steuersätze liegen zwischen 15 % und 43 %.

Steuerklasse III erfasst alle übrigen Empfänger, also Freunde, entfernte Verwandte oder Lebensgefährten ohne eingetragene Partnerschaft. Auch hier gilt der Freibetrag von 20.000 Euro, jedoch mit den höchsten Steuersätzen von 30 % bis 50 %.

Besonderheit bei Eltern

Eine wichtige Unterscheidung besteht bei der Behandlung von Eltern: Bei Schenkungen gehören sie zur Steuerklasse II mit nur 20.000 Euro Freibetrag, während sie bei Erbschaften zur Steuerklasse I mit deutlich höheren Freibeträgen zählen.

Bewertung verschiedener Vermögensarten

Bargeld und Wertpapiere werden zum Verkehrswert am Tag der Schenkung bewertet. Bei Immobilien gilt seit 2023 grundsätzlich der Verkehrswert, der durch Gutachten oder standardisierte Bewertungsverfahren ermittelt wird.

Betriebsvermögen und Unternehmensanteile unterliegen besonderen Bewertungsregeln und können unter bestimmten Voraussetzungen erhebliche Steuerbefreiungen beanspruchen.

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Schenkungssteuer bei Immobilien – Besonderheiten und Vergünstigungen

Immobilienschenkungen nehmen eine Sonderstellung im Schenkungssteuerrecht ein und bieten verschiedene Steuerbefreiungen und -vergünstigungen.

Steuerfreie Übertragung des Familienheims

Nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG können Ehegatten ihr selbstgenutztes Familienheim vollständig steuerfrei übertragen – unabhängig vom Wert der Immobilie. Wenn du deine Immobilie verschenken möchtest, gelten folgende Regelung:

  • Die Immobilie vom schenkenden Ehegatten selbst genutzt wurde
  • Der beschenkte Ehegatte die Immobilie weiterhin selbst nutzt
  • Die Nutzung unverzüglich nach der Schenkung beginnt

Bewertung von Immobilien

Seit 2023 werden Immobilien grundsätzlich zum Verkehrswert bewertet. Dabei kommen verschiedene Bewertungsverfahren zum Einsatz:

  • Vergleichswertverfahren bei Wohnimmobilien
  • Ertragswertverfahren bei vermieteten Objekten
  • Sachwertverfahren bei besonderen Immobilientypen

Bewertungsabschläge: Bei vermieteten Immobilien kann ein Bewertungsabschlag von bis zu 10% angesetzt werden. Nießbrauchsvorbehalte oder Wohnrechte reduzieren den Schenkungswert zusätzlich erheblich.

Strategien zur Steueroptimierung bei Immobilienschenkungen

Schenkung in Raten – Freibeträge nutzen: Eine Immobilie im Wert von 1 Million Euro kann über mehrere 10-Jahres-Perioden übertragen werden:

  • Jahr 1: 400.000 Euro (steuerfrei)
  • Jahr 11: 400.000 Euro (steuerfrei)
  • Jahr 21: 200.000 Euro (steuerfrei bei entsprechender Wertsteigerung)

Separate Schenkung durch beide Elternteile: Sind beide Eltern im Grundbuch eingetragen, kann jeder Elternteil seinen Anteil separat verschenken und dabei den vollen Freibetrag nutzen.

Güterstandsänderung: Ehepaare können durch Wechsel vom Zugewinnausgleich zur Gütertrennung und zurück zusätzliche Gestaltungsmöglichkeiten schaffen.Teilschenkung mit vergünstigtem Verkauf: Eine Kombination aus Schenkung bis zur Freibetragsgrenze und vergünstigtem Verkauf des Restanteils kann steuerlich vorteilhaft sein.

Anzeigepflicht und Schenkungssteuererklärung

Damit das Finanzamt deine Schenkung korrekt erfassen kann, ist es unumgänglich, dass du strikte Meldefristen beachtest und im Fall der Fälle eine detaillierte Steuererklärung einreichst.

3-Monats-Frist für die Anzeige

Sowohl Schenker als auch Beschenkter müssen eine Schenkung innerhalb von drei Monaten beim zuständigen Finanzamt anzeigen. Diese Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Anzeigeverpflichtete von der Schenkung Kenntnis erlangt.

Automatische Meldung durch Notare

Bei notariell beurkundeten Geschäften (z.B. Immobilienschenkungen oder Übertragung von GmbH-Anteilen) erfolgt die Meldung automatisch durch den Notar. Die 3-Monats-Frist entfällt in diesen Fällen.

Inhalt der Schenkungsanzeige

Die Anzeige muss folgende Informationen enthalten:

  • Personalien von Schenker und Beschenktem
  • Art und Wert der geschenkten Vermögensgegenstände
  • Verwandtschaftsverhältnis zwischen den Beteiligten
  • Zeitpunkt der Schenkung
  • Eventuelle Auflagen oder Bedingungen

Strafbarkeit bei Nichtanzeige

Die vorsätzliche oder grob fahrlässige Nichtanzeige einer steuerpflichtigen Schenkung kann als Steuerhinterziehung geahndet werden. Bei Fahrlässigkeit droht eine Geldbuße bis zu 50.000 Euro.

Schenkungssteuererklärung

Übersteigt der Schenkungswert die Freibeträge, fordert das Finanzamt eine detaillierte Schenkungssteuererklärung an. Diese umfasst:

  • Vermögensaufstellung des Schenkers
  • Nachweis der Bewertung (z.B. Gutachten bei Immobilien)
  • Angaben zu früheren Schenkungen zwischen denselben Personen
  • Belege über eventuelle Schulden oder Belastungen

Stundungsmöglichkeiten bei Liquiditätsengpässen

Nach § 28 ErbStG kann die Schenkungssteuer auf Antrag gestundet werden, wenn:

  • Die sofortige Zahlung eine erhebliche Härte bedeuten würde
  • Sicherheiten für die gestundete Steuer gestellt werden
  • Die Stundung dem öffentlichen Interesse nicht widerspricht

Typische Stundungsfälle sind Unternehmensnachfolgen oder Immobilienschenkungen ohne ausreichende Liquidität.

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Weitere Aspekte zur Schenkungssteuer

Neben den grundlegenden Regelungen lohnt sich ein Blick auf aktuelle Entwicklungen und übergeordnete Trends, die für deine Vermögensplanung relevant sein können.

Auswirkungen gestiegener Immobilienpreise

Die Immobilienpreise haben sich in vielen Regionen in den vergangenen 15 Jahren verdoppelt oder verdreifacht. Dies führt dazu, dass immer mehr Familienheime die Freibeträge überschreiten:

Beispiel: Ein Einfamilienhaus, das 2009 noch 350.000 Euro wert war und damit unter dem Kinderfreibetrag lag, kostet heute oft über 600.000 Euro und löst Schenkungssteuer aus.

Mögliche Änderungen im Jahressteuergesetz 2026

Für das Jahressteuergesetz 2026 werden verschiedene Änderungen diskutiert:

  • Verlängerung der 10-Jahres-Frist auf 15 Jahre (umstritten)
  • Verschärfung bei Auslandsschenkungen durch erweiterte Mitteilungspflichten
  • Neue Regelungen für Kryptowährungen und digitale Vermögenswerte

Europäische Entwicklungen

Während Deutschland an der Erbschafts- und Schenkungssteuer festhält, haben andere EU-Länder wie Österreich oder Schweden diese Steuern abgeschafft. Dies führt zu verstärkter Diskussion über die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Systems.

Unsere Zusammenfassung

Die Schenkungssteuer besteuert unentgeltliche Vermögensübertragungen (wie Geld, Immobilien oder Schuldenerlass) zwischen lebenden Personen. Sie soll verhindern, dass die Erbschaftsteuer durch Schenkungen zu Lebzeiten umgangen wird.

Bei Immobilien gibt es Besonderheiten: Selbstgenutzte Familienheime können zwischen Ehepartnern oft steuerfrei übertragen werden. Seit 2023 gilt der Verkehrswert als Bemessungsgrundlage.  Als Experten für Immobilienrecht sorgen wir für den Überblick und stehen dir bei Fragen jederzeit gerne zur Verfügung.

Häufig gestellte Fragen

Ja, unter bestimmten Bedingungen ist das möglich. Bei Ehegatten ist das selbstgenutzte Familienheim immer steuerfrei übertragbar, unabhängig vom Wert. Bei Kindern können Sie als Elternteil Immobilien bis zu 400.000 Euro steuerfrei verschenken. Bei höheren Werten können Sie die Übertragung auf mehrere 10-Jahres-Perioden aufteilen oder beide Elternteile nutzen ihre Freibeträge getrennt.

Stirbt der Schenker innerhalb von zehn Jahren nach der Schenkung, wird diese bei der Erbschaftsteuer hinzugerechnet. Die bereits gezahlte Schenkungssteuer kann jedoch vollständig angerechnet werden. Bei großen Schenkungen kann es daher sinnvoll sein, eine Risikolebensversicherung abzuschließen, um mögliche Erbschaftssteuernachzahlungen abzudecken.

Nein, eine Anzeigepflicht besteht erst, wenn die Schenkung zusammen mit anderen Schenkungen derselben Person innerhalb von zehn Jahren die jeweiligen Freibeträge übersteigt. Bei 5.000 Euro liegt der Betrag deutlich unter allen Freibeträgen (mindestens 20.000 Euro), sodass keine Anzeige erforderlich ist.

Nein, das ist nicht richtig. Enkel haben mit 200.000 Euro niedrigere Freibeträge als Kinder mit 400.000 Euro je Elternteil. Großeltern können ihren Enkeln alle zehn Jahre 200.000 Euro steuerfrei schenken, während die Eltern ihren Kindern 400.000 Euro übertragen können. Allerdings haben Großeltern zwei Enkelkinder-Freibeträge zur Verfügung (400.000 Euro gesamt), wenn sie zwei Enkel haben.

Geschwister fallen in die ungünstige Steuerklasse II mit nur 20.000 Euro Freibetrag. Zur Steueroptimierung gibt es mehrere Möglichkeiten: Eine Kettenschenkung über die Eltern (falls diese noch leben), eine Erwachsenenadoption zur Verbesserung der Steuerklasse oder die Aufteilung größerer Beträge über mehrere 10-Jahres-Perioden. Bei sehr großen Vermögen kann auch die Gründung einer Familiengesellschaft sinnvoll sein.