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  • von Dominik
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  • 25.07.2025

Anlage V Steuererklärung – Ein umfassender Leitfaden für Vermieter

Als Vermieter bist du gesetzlich dazu verpflichtet, deine Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung in deiner jährlichen Steuererklärung anzugeben. Die Anlage V (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) spielt dabei eine zentrale Rolle, da hier sämtliche relevanten Daten zu deinen Mieteinnahmen sowie den damit verbundenen Kosten erfasst werden. Eine sorgfältige und vollständige Ausfüllung dieser Anlage ist nicht nur Pflicht, sondern kann auch steuerliche Vorteile mit sich bringen.

Als Experten für Immobilienrecht informieren wir dich umfassend, wie die Anlage V bei der Steuererklärung zu handhaben ist.

immocloud Expertenwissen auf einen Blick

  • Grunddaten der Immobilie
    • Vollständige Adresse
    • Nutzungsart (Wohnraum/Gewerbe/Ferienwohnung)
    • Vermietungszeitraum + Leerstandszeiten
  • Mieteinnahmen korrekt angeben
    • Brutto- vs. Nettomiete unterscheiden
    • Alle Einnahmen (inkl. Nebenkosten) erfassen
    • Besondere Einnahmen (Kautionen, Provisionen) nicht vergessen
  • Kosten optimal absetzen
    • Betriebskosten (Versicherungen, Verwaltung)
    • Instandhaltung (Reparaturen, nicht Modernisierungen)
    • AfA (2 % Abschreibung bei Wohnimmobilien)
    • Finanzierungskosten (Zinsen für Darlehen)
  • Sonderfälle beachten
    • Vermietung an Angehörige (ortsübliche Miete!)
    • Teilvermietung (Kostenaufteilung)
    • Gewerbliche Vermietung (ab 3 Objekten relevant)
  • Risiken vermeiden
    • Belege 10 Jahre aufbewahren
    • Steuerberater bei komplexen Fällen hinzuziehen
    • Steuer-Software zur Fehlerprüfung nutzen
    • Fristen einhalten (31.07. ohne Berater)

Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels stellen allgemeine Steuerinformationen dar und ersetzen keine individuelle Steuerberatung. Für deine spezielle Situation konsultiere bitte einen qualifizierten Steuerberater.

Was genau gehört in die Anlage V?

Die Anlage V dient dazu, dem Finanzamt einen detaillierten Überblick über deine vermieteten Objekte und die damit verbundenen finanziellen Transaktionen zu geben. Hier sind die wichtigsten Punkte, die es zu berücksichtigen gilt:

Angaben zur vermieteten Immobilie

Zunächst trägst du die grundlegenden Daten deines vermieteten Objekts ein. Dazu gehören die genaue Adresse, die Art der Nutzung (z. B. Wohnraum, Gewerbeimmobilie oder Ferienwohnung) und der Zeitraum, in dem du die Immobilie vermietet hast. Falls es Leerstandszeiten gab, solltest du diese unbedingt angeben, denn sie wirken sich auf die Berechnung deiner Mieteinnahmen aus.

Mieteinnahmen und Nebenkosten

In diesem Abschnitt trägst du alle Einnahmen ein, die du aus der Vermietung erzielt hast. Dazu zählen nicht nur die monatlichen Mietzahlungen, sondern auch umlagefähige Nebenkosten, sofern diese an die Mieter weitergegeben wurden. Wichtig ist, dass du zwischen Brutto- und Nettomiete unterscheidest: Die Bruttomiete beinhaltet alle Zahlungen des Mieters, während die Nettomiete nur die eigentliche Miete ohne Nebenkosten umfasst.

Werbekosten und Abschreibungen

Ein großer Vorteil für Vermieter ist die Möglichkeit, zahlreiche Kosten steuerlich geltend zu machen. Dazu gehören:

  • Betriebskosten: Hierunter fallen Ausgaben für die Hausverwaltung, Gebäudeversicherungen, Grundsteuer, Müllabfuhr und ähnliche Posten.
  • Instandhaltungs- und Modernisierungskosten: Reparaturen und Erhaltungsmaßnahmen können als Werbungskosten abgesetzt werden, sofern sie nicht als Verbesserung gelten (diese müssen über die AfA abgeschrieben werden).
  • Absetzung für Abnutzung (AfA): Bei Wohnimmobilien kannst du die Anschaffungs- oder Herstellungskosten linear über 50 Jahre abschreiben. Dies führt zu einer jährlichen Entlastung deiner Steuerlast.
  • Finanzierungskosten: Falls du deine Immobilie über einen Kredit finanziert hast, kannst du die gezahlten Zinsen als Werbungskosten absetzen.

Besondere Konstellationen

In einigen Fällen gelten Sonderregelungen, die besondere Aufmerksamkeit erfordern:

  • Vermietung an Angehörige: Wenn du deine Immobilie an Familienmitglieder vermietest, muss die Miete ortsüblich sein. Andernfalls kann das Finanzamt fiktive Einkünfte ansetzen.
  • Teilvermietung: Falls du nur einen Teil der Immobilie vermietest (z. B. eine Einliegerwohnung), müssen die Kosten entsprechend aufgeteilt werden.
  • Gewerbliche Vermietung: Wenn du mehrere Objekte vermietest oder eine gewerbliche Ausrichtung vorliegt, kann die Tätigkeit als gewerblich eingestuft werden, was andere steuerliche Konsequenzen hat.

Praktische Tipps für Vermieter auf einen Blick

  • Dokumentation ist alles: Sammle alle Belege, Rechnungen und Zahlungsnachweise systematisch. Das erleichtert nicht nur die Steuererklärung für dich als Vermieter, sondern ist auch im Falle einer Prüfung durch das Finanzamt unerlässlich.
  • Nebenkostenabrechnung genau prüfen: Nicht alle Kosten können auf die Mieter umgelegt werden. Die nicht umlagefähigen Ausgaben kannst du jedoch als Werbungskosten geltend machen.
  • Abschreibungen optimal nutzen: Die AfA ist ein wertvolles Instrument zur Steuerersparnis. Achten Sie darauf, die Abschreibung korrekt zu berechnen und jedes Jahr in der Steuererklärung anzugeben.
  • Fristen einhalten: Die Steuererklärung muss in der Regel bis zum 31. Juli des Folgejahres eingereicht werden. Bei Nutzung eines Steuerberaters verlängert sich die Frist oft automatisch.

Was passiert bei Fehlern oder unvollständigen Angaben?

Unrichtige oder unvollständige Angaben in der Anlage V können zu Nachforderungen des Finanzamts führen.

Typische Fehler, die auffallen können, sind dabei zum Beispiel: 

  • Vergessene Mieteinnahmen (z. B. von Airbnb oder Untermietern)
  • Falsche AfA-Berechnung (zu hohe Abschreibung, falscher Kaufpreis)
  • Private Kosten als Werbungskosten deklariert (z. B. Renovierung ohne Mieterbezug)
  • Nicht ortsübliche Miete bei Verwandten (z. B. zu günstige Vermietung an Kinder)

Wenn sich solche Fehler einschleichen und auffallen, droht im schlimmsten Fall eine Außenprüfung, bei der sämtliche Unterlagen detailliert geprüft werden. Um solche unangenehmen Überraschungen zu vermeiden, empfiehlt es sich, bei Unsicherheiten einen Steuerberater hinzuzuziehen – insbesondere bei komplexen Sachverhalten wie gewerblicher Vermietung oder Sonderkonstellationen.

Mögliche Folgen falscher Angaben:

Geldstrafen (Steuerordnungswidrigkeit)

Bei grob fahrlässigen Fehlern (z. B. „übersehene“ Mieteinnahmen) können Bußgelder bis zu 10 % der hinterzogenen Steuer fällig werden.
Beispielrechnung: 

  • Du hast 10.000 € Mieteinnahmen „vergessen“
  • Darauf wären 4.200 € Steuern fällig gewesen (42 % Spitzensteuersatz)
  • Bußgeld: bis zu 420 € (10 % von 4.200 €)

Außenprüfung (Steuerfahndung)

Im schlimmsten Fall ordnet das Finanzamt eine Betriebsprüfung an. Dann müssen alle Belege (Mietverträge, Kontoauszüge, Rechnungen) vorgelegt werden – oft für mehrere Jahre zurück. Besonders riskant: Wird eine vorsätzliche Steuerhinterziehung vermutet, kann sogar ein Strafverfahren drohen.

Ferienwohnungen & Kurzzeitvermietung

Bei privater Nutzung mit gelegentlicher Vermietung (z. B. über Airbnb) können geringfügige Einnahmen unter der Freigrenze von 520 €/Jahr steuerfrei bleiben (§ 22 Nr. 3 EStG).

Aber Achtung: Sobald die Einnahmen regelmäßig fließen, sind sie in der Regel voll steuerpflichtig.

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Anlage V Steuererklärung: Wie kannst du dich vor Fehlern absichern

Als Vermieter kannst du dich mit ein paar klugen Maßnahmen wirksam vor bösen Überraschungen durch das Finanzamt schützen. Hier sind die wichtigsten Schutzmechanismen im Detail:

Bevorratungspflicht: Dokumente 10 Jahre lang archivieren

Das Finanzamt darf bis zu 7 Jahre rückwirkend prüfen – aber sicher ist sicher! Lege für jede Immobilie eine klare Ablage an mit:

  • Original-Mietverträgen (inkl. aller Anpassungen)
  • Jahresabrechnungen der Nebenkosten
  • Sämtlichen Handwerkerrechnungen und Modernisierungsbelegen
  • Kontoauszügen der Mietkonten
  • Finanzierungsunterlagen bei Krediten

Tipp: Scanne wichtige Dokumente ein und speichere sie in der Cloud – so sind sie vor Verlust geschützt und immer griffbereit.

Professionelle Beratung: Wann ein Steuerberater Gold wert ist

In diesen Fällen solltest du unbedingt einen Experten konsultieren:

  • Bei gewerblicher Vermietung (mehr als 3 Objekte oder regelmäßige Kurzzeitvermietung).
  • Wenn du Modernisierungsmaßnahmen mit Förderkrediten durchführst.
  • Bei Erbengemeinschaften oder Teilungserklärungen
  • Wenn du Wohnungen an Angehörige vermietest
  • Bei Auslandsimmobilien oder grenzüberschreitenden Mietverhältnissen

Ein guter Steuerberater spart dir nicht nur Geld, sondern schützt dich vor kostspieligen Fehlern.

Digitales Sicherheitsnetz: Steuerprogramme als erste Verteidigungslinie

Moderne Steuer-Software bietet:

  • Automatische Plausibilitätsprüfungen
  • Erinnerungen an Abschreibungsfristen
  • Warnungen bei ungewöhnlichen Abweichungen zum Vorjahr
  • Schritt-für-Schritt-Assistenten für die Anlage V

Nutze diese Programme als Frühwarnsystem – sie ersetzen zwar keine Beratung, fangen aber die meisten groben Schnitzer ab.

Warum sich die Mühe lohnt

Eine einzige Finanzamtprüfung kann dich nicht nur finanziell, sondern auch nervlich stark belasten. Die Investition in gute Organisation und professionelle Hilfe zahlt sich mehrfach aus:

  • Du minimierst das Risiko von Nachzahlungen
  • Du kannst alle legalen Steuervorteile optimal nutzen
  • Du gewinnst Sicherheit und schläfst ruhiger

Du sparst langfristig oft mehr, als die Beratung kostet

Unsere Zusammenfassung

Die Anlage V ist ein zentraler Baustein der Steuererklärung für Vermieter. Durch eine korrekte und vollständige Angabe deiner Einnahmen und Ausgaben kannst du deine Steuerlast optimieren und gleichzeitig sicherstellen, dass du alle gesetzlichen Anforderungen erfüllst. Nimm dir die Zeit, die Anlage sorgfältig auszufüllen, oder hole dir professionelle Unterstützung – es lohnt sich!

Häufig gestellte Fragen

Die Anlage V ist ein Formular in der Einkommensteuererklärung, in der du Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung angibst. Du musst sie ausfüllen, wenn du Wohnungen, Häuser, Gewerbeimmobilien oder sogar einzelne Zimmer vermietest – egal, ob privat oder gewerblich.

Du musst alle Mieteinnahmen angeben, die du im Jahr erhalten hast.

  • Abschreibung (AfA) – 2 % pro Jahr bei Wohnimmobilien (über 50 Jahre)
  • Zinsen für Darlehen (falls die Immobilie finanziert ist)
  • Reparaturen & Instandhaltung (z. B. neue Heizung, Dachreparatur)
  • Versicherungen (Gebäude-, Mietausfallversicherung)
  • Verwaltungskosten (z. B. Hausverwaltung, Steuerberater)

Ja! Wenn deine Wohnung zeitweise leer stand, musst du das angeben. 

Vergessene Einnahmen können zu Steuernachzahlungen mit Zinsen führen. Im schlimmsten Fall droht eine Steuerprüfung. Deshalb: Trage alle Mieteinnahmen vollständig ein!

Nicht zwingend – aber bei mehreren Objekten, gewerblicher Vermietung oder komplizierten Fällen (z. B. Modernisierungen) lohnt es sich.

Die Frist für die Steuererklärung ist normalerweise der 31. Juli des Folgejahres. Mit Steuerberater verlängert sie sich oft automatisch.

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