Unsere Gesellschaft altert zunehmend. Und damit ist es auch ganz logisch, dass ältere Menschen eine immer größere Mietergruppe ausmachen. Deshalb ist es oft sinnvoll, Rentner als Mieter zu berücksichtigen und ihre Bedürfnisse und Interessen zu kennen.
Manche Genossenschaften und andere, sozial eingestellte Vermieter machen es vor: Sie bieten älteren Mietern spezielle Services und sorgen beispielsweise für einen Anschluss an ein Hausnotrufsystem. Sie kümmern sich um Winterdienst, Treppenhausreinigung oder sogar um die Putzhilfe. Doch auch in puncto Wohnungsausstattung gibt es Möglichkeiten, für ein entspanntes Leben im Alter zu sorgen, wenn Du eine Mietwohnung an Rentner vermieten möchtest.
Dazu gehören für Rentner als Mieter beispielsweise barrierefreie Zugänge, behindertengerechte Räume und großzügige Bäder. Derartige Angebote können Menschen dabei helfen, möglichst lange in ihrer vertrauten Umgebung mit bekannten Nachbarn zu bleiben. Ob Senioren auch ein Mieterklientel für Dich darstellen und was Du dabei beachten musst, zeigt dieser Artikel.
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Grundsätzlich gilt: Senioren haben keine Sonderrechte
In Deutschland gilt gleiches Recht für alle. Dieses Prinzip kommt auch im Mietrecht für Rentner zur Anwendung – sie haben keine Sonderrechte! Der Grundsatz der Gleichbehandlung bezieht sich ebenso auf Mieter und Vermieter. Kündigungsfristen sowie andere Rechte und Pflichten gelten für den 30-jährigen genauso, wie für die 95-Jährige. So kannst Du einem Senioren zum Beispiel bei Eigenbedarf am Mietobjekt genauso kündigen wie einem jungen Menschen. Und Du darfst dies auch bei einer Pflichtverletzung tun.
Ebenso darfst Du erforderliche Reparatur- oder Sanierungsmaßnahmen und Umbauten durchführen lassen. Das Prinzip der Gleichbehandlung gilt auch in puncto Höhe der Miete. Du darfst im gesetzlich zulässigen Rahmen erhöhen oder einen Staffelmietvertrag vereinbaren. Verbindlich ist beispielsweise auch eine eventuell vertraglich vereinbarte Pflicht zu Schönheitsreparaturen. Dieser muss auch ein alter Mieter nachkommen.
Generell ist es jedoch sinnvoll, sich auf ältere Mieter und Bewohner einzustellen und sie entsprechend zu behandeln. Auch dabei hilft Dir immocloud. So kannst Du zum Beispiel Briefe direkt über immocloud versenden. Schließlich lebt die ältere Generation oftmals ohne Smartphone und Co., der Kontakt per Mail o.ä. funktioniert daher nur eingeschränkt.
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Gerichte oft seniorenfreundlich
Ab einem gewissen Alter fällt vor allem das Treppensteigen schwer oder man braucht Gehhilfen. Gerade in Mietshäusern fehlt oft der Platz, so steht beispielsweise oft der Rollator im Hausflur. Oder ein betagter Eigentümer in einer Wohnungseigentümergemeinschaft möchte einen Treppenlift im gemeinschaftlichen Treppenhaus einbauen. Bist Du Eigentümer oder Miteigentümer, musst Du derartige Fakten oftmals akzeptieren.
So haben bereits mehrere Gerichte im Sinne der Senioren geurteilt und Erleichterungen für Rentner als Mieter eingeräumt, als geringfügigen Änderungen des Treppenhauses. Der Rollator durfte in einem Fall sogar die Mindestbreite des Rettungsweges im Haus beeinträchtigen, da man ihn im Notfall schnell entfernen kann. In solchen Fällen lohnt ein Streit daher selten.
Zumutbarkeit als Schlüsselbegriff
Der Grundsatz der Gleichbehandlung kennt Einschränkungen. So kann ein Mietverhältnis zum Beispiel trotz Eigenbedarf o. ä. fortgesetzt werden, weil Dein Recht auf eine Kündigung am schlechten Gesundheitszustand des Mieters scheitert. Aus diesem Grund können Dir auch Modernisierungen untersagt werden. Gerichte haben hier immer wieder Härtefälle gesehen und entsprechend eine Entscheidung getroffen.
Andersherum musst Du manche bauliche Maßnahmen des Mieters dulden. Auch wenn sie grundsätzlich an Deine Zustimmung gebunden sind – Stichwort Wohnumfeldverbesserung – bei berechtigtem Interesse musst Du nach Ansicht vieler Richter zustimmen.
Das gilt etwa für die Verbreiterung der Türen oder der Montage von speziellen Haltegriffen in Bad oder Schlafzimmer sowie den Einbau einer behindertengerechten Dusche. Allerdings gehen diese Veränderungen auf Kosten des Mieters. Deine Rechte enden also häufig dort, wo sie aufgrund des Alters oder Gesundheitszustandes nicht zumutbar sind.
Keine außerordentlichen Kündigungsrechte des Mieters
Viele alte Menschen ziehen irgendwann in eine Pflegeeinrichtung oder wohnen in eine kleinere, ebenerdige Wohnung. Dies ist ihr gutes Recht – es braucht Dich jedoch nicht zu tangieren. Denn beim Vermieten an alte Leute sind an die gesetzlichen oder im Mietvertrag festgelegten Kündigungsfristen gebunden.
Diese Regeln haben auch dann Bestand, wenn ein Umzug ins Pflegeheim oder ins betreute Wohnen erforderlich ist. Wie bei allen anderen Mietern gilt auch für derartige Fälle eine Kündigungsfrist von in der Regel drei Monaten. Existiert ein befristeter Mietvertrag, darfst Du sogar auf die volle Vertragslaufzeit bestehen.
Auch hier kommt jedoch wieder die Härtefallregelung ins Spiel. Einige Gerichte haben bei Krankheit o. ä. eine vorzeitige Kündigung zum frühen Auszug erlaubt – wenn auch mit der Pflicht zum Angebot eines Nachmieters.
Das Thema “ältere Mieter dürfen nicht gekündigt werden” ist also eine recht sensible Sache. Und auch, wenn es kein generelles Kündigungsverbot und Gesetz zugunsten des Mieters im höheren Alter gibt, greifen bestimmte rechtliche Schutzmechanismen, die Rentner als Mieter in besonderen Lebenssituationen schützen. Das gilt vor allem bei Fällen mit gesundheitlicher und sozialer Härte.
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Senioren als Chance
Bisher war immer von Einschränkungen und Mieterrechten die Rede. Das Thema an Senioren vermieten lässt sich jedoch auch ganz anders betrachten. Denn gerade ältere Menschen sind in der Regel eine sehr angenehme Gruppe, die zudem immer größer wird.
Es herrscht also eine große Nachfrage nach entsprechendem Wohnraum. Gerade in Gebieten mit sinkender Bevölkerung und damit mit Schwierigkeiten bei der Vermietung findest Du mit Rentnern als Mieter oft eine interessante Zielgruppe. Zwar kostet ein altersgerechter Umbau einer Wohnung Geld – Du erschließt Dir damit jedoch völlig neue Vermarktungsmöglichkeiten und kannst aktiv damit werben.
Auch junge Mieter bevorzugen mittlerweile eine komfortable Wohnung mit ebenerdigen Zugängen
Vielleicht sind Deine Bäder ohnehin sanierungsbedürftig. Warum gestaltest Du sie nicht gleich seniorengerecht? Schließlich schätzen auch junge Menschen ebenerdige Duschen und geräumige Bäder. Im Zweifelsfall kannst Du nichts falsch machen. Du musst ja nicht gleich Haltegriffe anbringen lassen, diese sind bei Bedarf schnell nachrüstbar.
Zudem verfügst Du über Argumente, weshalb Du bei Neuvermietungen am oberen Rand des Mietspiegels rangierst. Bei alledem unterstützt Dich immocloud. So kannst Du beispielsweise Notfallkontakte (z. B. der Kinder) für ältere Mieter direkt im jeweiligen Objekt hinterlegen und leistest einen Beitrag zur höheren Sicherheit.
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