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Antenne und Kabel fürs Fernsehen wirken immer mehr wie Technik aus dem vergangenen Jahrhundert, heute kommt fast unsere gesamte Kommunikation übers Internet. Eine moderne Internetinfrastruktur ist daher auch in Mietwohnungen sinnvoll.

Streaming, Gaming, Videokonferenzen – unsere tägliche Internetnutzung braucht vor allem Bandbreite. Gerade die Übertragung hochauflösender Bildinhalte schlägt hier zu Buche. Fehlt der passende Anschluss, verdirbt das ständige Ruckeln ganz schnell Arbeit und Freizeitvergnügen. Das gilt natürlich nicht nur für das selbst genutzte Eigenheim, auch in Mietwohnungen existiert ein Bedürfnis nach zeitgemäßer Technik. Nicht in jeder Gegend ist jedoch die entsprechende Infrastruktur vorhanden und wo sie verlegt wurde, kommen gegebenenfalls Kosten auf Eigentümer und Mieter zu. Wie Du mit den Wünschen Deiner Mieter umgehen kannst und welche Optionen Glasfaser & Co. für Deine Objekte bieten, zeigt dieser Artikel.

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Der Anschluss ist Vermietersache

Die Verlegung eines Anschlusses in Dein Objekt ist in der Regel mit Baumaßnahmen verbunden und diese musst Du als Eigentümer natürlich genehmigen. Niemand darf ohne Erlaubnis bei Dir Kabel verlegen und Du bist dafür zuständig, das Procedere mit dem jeweiligen Netzbetreiber abzustimmen. Allerdings spielt auch hierbei der Bedarf Deiner Mieter eine wichtige Rolle. Seit Inkrafttreten des „Telekommunikationsmodernisierungsgesetzes“ im Jahr 2021 bist Du gesetzlich zur Mitwirkung verpflichtet und darfst den Einbau eines Glasfaseranschlusses nicht behindern. Diese Regelung gilt allerdings nur dann, wenn das jeweilige Haus in einem Glasfaser-Ausbaugebiet liegt. In diesen Fällen dürfen Vermieter oder WEG-Verwalter den Mietern den eigenen Anschluss nicht verweigern.

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WEGs können sich nicht quer stellen

Bist Du alleiniger Eigentümer, kannst Du selbstständig entscheiden. Anders sieht es bei Eigentümergemeinschaften aus, hier bist Du auf die Mitwirkung der Miteigentümer angewiesen. Allerdings ist auch die WEG als Ganzes an die gesetzlichen Vorgaben gebunden. Besteht also nur ein Mieter in einem Mehrfamilienhaus auf einen Glasfaseranschluss und liegt das Kabel vor dem Objekt, hat er Anspruch auf den Anschluss. Egal, was einzelne Eigentümer denken oder wie der Verwalter tickt, die Gemeinschaft muss der Verlegung ins Haus zustimmen. Die meisten Gerichte haben dies übrigens auch schon vor Verabschiedung der Gesetzesnovelle so gesehen.

Glasfaser verdrängt Kabelfernsehen

Die gesetzlichen Regelungen in Bezug auf einen Glasfaseranschluss kommen nicht von ungefähr und sie gehen einher mit dem Rückzug des altbekannten TV-Kabels. So endet am 30. Juni 2024 das sogenannte Nebenkostenprivileg für das Kabelfernsehen, Du darfst die Kosten dafür danach nicht mehr auf Deine Mieter umlegen. Diese Änderung ist nur logisch, erstens haben Netflix und Co. dem herkömmlichen Fernsehen erhebliche Marktanteile abgenommen und zweitens beziehen viele Haushalte ihr TV-Programm mittlerweile über die Internetleitung. Deshalb darfst Du die monatlichen Kosten für das Glasfaserkabel in die Nebenkosten aufnehmen – sofern Dein Mieter keinen eigenen Vertrag mit dem Anbieter abschließt.

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Jetzt umlagefähig: das Glasfaserbereitstellungsentgelt

In den meisten Gebieten mit flächendeckendem Glasfaserangebot übernehmen Provider wie Telekom, O2 oder Deutsche Glasfaser den gesamten Ausbau auf eigene Kosten. Sogar der Hausanschluss ist in der Regel kostenfrei. Dir als Eigentümer und Vermieter entstehen dadurch also nur selten Kosten. In Ausnahmefällen und natürlich beim eventuellen „Strippenziehen“ innerhalb des Hauses kann jedoch durchaus finanzieller Aufwand erforderlich sein, bis das Kabel in der jeweiligen Wohnung liegt. Im Gegenzug zum Wegfall des Nebenkostenprivilegs für das TV-Kabel wurde das Glasfaserbereitstellungsentgelt in die Liste der umlagefähigen Kosten aufgenommen. Du darfst es unter einigen Voraussetzungen nun auf die Mieter abwälzen:

  • Es muss sich um ein Netz mit sehr hoher Kapazität handeln, etwa „richtiges“ Glasfaser.
  • Deine Mieter müssen ihren Anbieter frei wählen können.
  • Du musst die Maßnahme wirtschaftlich umsetzen, also beispielsweise mehrere Angebote einholen.

(-> Lies hier auch unseren Magazin-Beitrag “Wann Du Nebenkosten anpassen darfst”)

Allerdings sind die Kosten gedeckelt, Du darfst maximal 5 Euro pro Monat 5 Jahre lang verlangen. Reicht dieser gesetzlich angenommene Regelbetrag von 300 Euro nicht aus, darfst Du die Kosten auf 9 Jahre strecken und dann maximal 540 Euro umlegen. Übrigens müssen auch solche Mieter diese Bereitstellungskosten bezahlen, die den Anschluss gar nicht nutzen. Sowohl das Glasfaserbereitstellungsentgelt als auch die umlagefähigen, monatlichen Kosten kannst Du natürlich bequem über immocloud abrechnen. Dazu musst Du sie einfach den jeweiligen Kostenarten zuordnen und auf Knopfdruck sind sie in jeder Nebenkostenabrechnung korrekt enthalten.

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Glasfaser als Argument bei der Vermietung

In der öffentlichen Diskussion ist immer von den Kosten oder von Differenzen zwischen Vermieter und Mieter beim Ausbau der internen Infrastruktur zu lesen – sieh es doch einfach ganz anders! Ein Glasfaseranschluss wertet jede Wohnung auf und auch wenn Deine jetzigen Mieter vielleicht zurückhaltend sind oder Deine Miteigentümer blocken, spätestens bei der nächsten Neuvermietung wird das Thema Glasfaser eine Rolle spielen. Vielleicht bleiben die Zeiten nicht so vermieterfreundlich wie derzeit und die Nachfrage schwächt zumindest in bestimmten Gegenden wieder ab. In derartigen Situationen verfügst Du mit einer modernen Infrastruktur über ein gutes Argument für Dein Objekt. Ganz abgesehen davon, dass sie den Wert einer Immobilie steigert.

Wenn der Mieter Glasfaser will

Es kommt immer wieder vor, dass Mieter eigene Pläne mit der Telekommunikationsinfrastruktur haben und sie in Eigenregie einbauen lassen wollen. Du solltest in derartigen Fällen nicht gleich auf Abwehr schalten und Deine eigene Lösung durchsetzen wollen. Vielleicht will der Mieter sogar etwas Besseres! Gehe eher so vor, wie bei anderen Einbauten auch: Meist bietet sich eine Vereinbarung über die Baumaßnahme an, in der die Details genau geregelt werden:

  • Der Mieter sollte Dir die Pläne vor dem Einbau vorlegen und genehmigen lassen.
  • Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch die Maßnahme entstehen.
  • Der Mieter sollte eine Fachfirma beauftragen.
  • Der Mieter ist für Wartung und Instandhaltung zuständig.
  • Je nach Maßnahme sollte der Mieter die Anlagen bei Auszug wieder zurückbauen.

Der große Vorteil einer solchen Regelung besteht natürlich darin, dass der Mieter die Verantwortung und die Kosten trägt. Oftmals entstehen auf die Weise sogar technisch ausgesprochen hochwertige Lösungen, die Du ggf. bei Auszug kostengünstig übernehmen kannst.

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