Skip to main content

Unsere Gesellschaft altert und damit ist es auch ganz logisch, dass ältere Menschen eine immer größere Mietergruppe ausmachen. Deshalb ist es oft sinnvoll, Senioren als Zielgruppe zu berücksichtigen und ihre Bedürfnisse zu kennen.

Manche Genossenschaften und andere, sozial eingestellte Vermieter machen es vor: Sie bieten älteren Mietern spezielle Services und sorgen beispielsweise für einen Anschluss an ein Hausnotrufsystem, sie kümmern sich um Winterdienst, Treppenhausreinigung oder sogar um die Putzhilfe. Doch auch in puncto Wohnungsausstattung gibt es Möglichkeiten, für ein entspanntes Leben im Alter zu sorgen. Dazu gehören beispielsweise barrierefreie Zugänge, behindertengerechte Räume und großzügige Bäder. Derartige Angebote können Menschen dabei helfen, möglichst lange in ihrer vertrauten Wohnumgebung zu bleiben. Ob Senioren auch ein Mieterklientel für Dich darstellen und was Du dabei beachten musst, zeigt dieser Artikel.

Mietverwaltung mit immocloud

Einfaches Vertragsmanagement und integriertes Mieterportal.

Jetzt kostenlos testen

Grundsätzlich gilt: keine Sonderrechte

In Deutschland gilt gleiches Recht für alle und dieses Prinzip kommt auch im Mietrecht zur Anwendung. Der Grundsatz der Gleichbehandlung bezieht sich ebenso auf Mieter und Vermieter. Kündigungsfristen sowie andere Rechte und Pflichten gelten für den 30-Jährigen genauso, wie für die 95-Jährige. Zum Beispiel kannst Du einem Senior bei Eigenbedarf am Mietobjekt genauso kündigen wie einem jungen Menschen und Du darfst dies auch bei einer Pflichtverletzung tun. Ebenso darfst Du erforderliche Reparatur- oder Sanierungsmaßnahmen durchführen lassen. Das Prinzip der Gleichbehandlung gilt auch in puncto Mietpreis. Du darfst im gesetzlich zulässigen Rahmen erhöhen oder einen Staffelmietvertrag vereinbaren.

Verbindlich ist beispielsweise auch eine eventuell vertraglich vereinbarte Pflicht zu Schönheitsreparaturen, dieser muss auch ein alter Mieter nachkommen. Generell ist es jedoch sinnvoll, sich auf ältere Mieter einzustellen und sie entsprechend zu behandeln. Auch dabei hilft Dir immocloud. So kannst Du zum Beispiel Briefe direkt über immocloud versenden. Schließlich lebt die ältere Generation oftmals ohne Smartphone und Co., der Kontakt per Mail o.ä. funktioniert daher nur eingeschränkt.

immocloud-Tipp:
Gerichte oft Seniorenfreundlich

Ab einem gewissen Alter fällt vor allem das Treppensteigen schwer oder man braucht Gehhilfen. Gerade in Mietshäusern fehlt oft der Platz und so steht der Rollator im Hausflur. Oder ein betagter Eigentümer in einer Wohnungseigentümergemeinschaft möchte einen Treppenlift im gemeinschaftlichen Treppenhaus einbauen. Bist Du Eigentümer oder Miteigentümer, musst Du derartige Fakten oftmals akzeptieren.

So haben bereits mehrere Gerichte im Sinne der Senioren geurteilt und Erleichterungen für eingeschränkte Mitbewohner einen höheren Stellenwert eingeräumt, als geringfügigen Änderungen des Treppenhauses. Der Rollator durfte in einem Fall sogar die Mindestbreite des Rettungsweges beeinträchtigen, da man ihn im Notfall schnell entfernen kann. In solchen Fällen lohnt ein Streit daher selten.

Zumutbarkeit als Schlüsselbegriff

Der Grundsatz der Gleichbehandlung kennt Einschränkungen. Zum Beispiel kann ein Mietverhältnis trotz Eigenbedarf o.ä. fortgesetzt werden, weil Dein Recht auf eine Kündigung am schlechten Gesundheitszustand des Mieters scheitert. Aus diesem Grund können Dir auch Modernisierungen untersagt werden, Gerichte haben hier immer wieder Härtefälle gesehen. Andersherum musst Du manche bauliche Maßnahmen des Mieters dulden. Auch wenn sie grundsätzlich an Deine Zustimmung gebunden sind – Stichwort Wohnumfeldverbesserung –, bei berechtigtem Interesse musst Du nach Ansicht vieler Richter zustimmen.

Das gilt etwa für die Verbreiterung der Türen oder der Montage von speziellen Haltegriffen in Bad oder Schlafzimmer sowie den Einbau einer behindertengerechten Dusche. Allerdings gehen diese Veränderungen auf Kosten des Mieters. Deine Rechte enden also häufig dort, wo sie aufgrund von Alter oder Gesundheitszustand nicht zumutbar sind.

Verwalte Deine Immobilien digital

Teste immocloud 45 Tage kostenlos und überzeuge Dich selbst von den vielen Vorteilen.

Jetzt kostenlos testen

immocloud-Tipp:
Keine außerordentlichen Kündigungsrechte des Mieters

Viele alte Menschen ziehen irgendwann in eine Pflegeeinrichtung oder in eine kleinere, ebenerdige Wohnung. Dies ist ihr gutes Recht – es braucht Dich jedoch nicht zu tangieren. Denn auch Senioren sind an die gesetzlichen oder im Mietvertrag festgelegten Kündigungsfristen gebunden. Diese Regeln haben auch dann Bestand, wenn ein Umzug ins Pflegeheim oder ins betreute Wohnen erforderlich ist.

Wie bei allen anderen Mietern gilt auch für derartige Fälle eine Kündigungsfrist von in der Regel drei Monaten. Existiert ein befristeter Mietvertrag, darfst Du sogar auf die volle Vertragslaufzeit bestehen. Auch hier kommt jedoch wieder die Härtefallregelung ins Spiel und einige Gerichte haben bei Krankheit o.ä. eine vorzeitige Kündigung erlaubt – wenn auch mit der Pflicht zum Angebot eines Nachmieters.

Senioren als Chance

Bisher war immer von Einschränkungen und Mieterrechten die Rede, das Thema Senioren als Mieterklientel lässt sich jedoch auch ganz anders betrachten. Denn gerade ältere Menschen sind in der Regel eine sehr angenehme Gruppe, die zudem immer größer wird. Es herrscht also eine große Nachfrage nach entsprechendem Wohnraum. Gerade in Gebieten mit sinkender Bevölkerung und damit mit Schwierigkeiten bei der Vermietung, findest Du in Senioren oft eine interessante Zielgruppe. Zwar kostet ein altersgerechter Umbau einer Wohnung Geld, Du erschließt Dir damit jedoch völlig neue Vermarktungsmöglichkeiten und kannst aktiv damit werben. Vielleicht sind Deine Bäder ohnehin sanierungsbedürftig, warum gestaltest Du sie nicht gleich seniorengerecht?

Schließlich schätzen auch junge Menschen ebenerdige Duschen und geräumige Bäder; im Zweifelsfall kannst Du nichts falsch machen. Du musst ja nicht gleich Haltegriffe anbringen lassen, diese lassen sich bei Bedarf schnell nachrüsten. Zudem verfügst Du über Argumente, weshalb Du bei Neuvermietungen am oberen Rand des Mietspiegels rangierst. Bei alledem unterstützt Dich immocloud, beispielsweise kannst Du Notfallkontakte für ältere Mieter direkt im jeweiligen Objekt hinterlegen.

Immobilienverwaltung mit immocloud

Teste immocloud 45 Tage kostenlos und überzeuge Dich selbst.

Kostenlosen Test startenWebinar buchen