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Kann ich die Kosten zur Nutzung von immocloud auf meine Mieter umlegen?

Allgemein: Umlage der Kosten für immocloud

Nein, gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrKV (Betriebskostenverordnung) dürfen sämtliche mit der Verwaltung zusammenhängende Kosten nicht auf Mieter umgelegt werden.

Aktualisiert am Mai 3, 2021

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